Am 05.05.1997 beschloss der Kreistag den Landschaftsplan. Der Landschaftsplan Paderborn-Bad Lippspringe ist am 23.12.1999 in Kraft getreten. Die 1. Änderung ist am 22.03.2007 und die 2. Änderung am 24.06.2015 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes erstreckt sich auf den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts. Die Gebiete der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne gehören nicht zum Landschaftsplan. Der Landschaftsplan kann im Kreishaus oder unter den nachfolgenden Links eingesehen werden.
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