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Versammlungsrecht

Versammlungen unter freiem Himmel oder Aufzüge, die im Kreis Paderborn stattfinden, müssen nach dem Versammlungsgesetz NRW mindestens 48 Stunden vor Bekanntgabe bei der Kreispolizeibehörde Paderborn angezeigt werden.

Die Anzeige kann mit dem unter Downloads abrufbaren Vordruck erfolgen.

Nach erfolgter Prüfung der Anzeige wird dem Veranstalter / Verantwortlichen Leiter der Versammlung eine Anzeigebestätigung zugeschickt.

Amt
Kreispolizeibehörde
Straße
Riemekestr. 60 - 62
Ort
33102 Paderborn
Abteilung
Außenstelle Ferdinandstraße 26 - 28
Telefon
05251 306 - 1112
Telefax
05251 306 - 1099
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Außenstelle Polizei,
Lageplan
Lageplan ansehen

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“