Der Kreis Paderborn ist zuständig für Bewerberinnen/Bewerber aus dem Kreisgebiet Paderborn, jedoch nicht für Bewerberinnen/Bewerber mit Wohnsitz in der Stadt Paderborn. Diese wenden sich bitte an die Stadtverwaltung Paderborn, Am Abdinghof 11, 05251 88 - 0.
Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können diese auf Antrag durch Einbürgerung erwerben.
Zur Klärung, ob die Grundvoraussetzungen für die Einbürgerung vorliegen, ist vor der formellen Antragstellung eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in der Einbürgerungsbehörde empfehlenswert.
Die Einbürgerungsgebühr beträgt regelmäßig 255,00 Euro, bei mit einzubürgernden minderjährigen Kindern 51,00 Euro pro Kind
Einbürgerung A - H | Frau Gabriel Tel.: 05251 / 308-3259 gabriels@kreis-paderborn.de Erreichbar: Mo - Do 08:30 Uhr - 13:00 Uhr |
I - Z | Frau Haase Tel.: 05251 / 308-3258 haasec@kreis-paderborn.de |
| Frau Kleine Tel.: 05251 / 308-3219 kleineb@kreis-paderborn.de |
(alphabetische Auflistung)
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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