Wer eine selbständige Gewerbetätigkeit ausübt, ist verpflichtet, das von ihm ausgeübte Gewerbe im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zu betreiben. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die gewerberechtliche Zuverlässigkeit zu prüfen und die Ordnungsbehörde kann eine Gewerbeuntersagung aussprechen. Dies kann so weit führen, dass für die Zukunft jede selbständige Gewerbetätigkeit als Einzelfirma, als Geschäftsführer einer Gesellschaft oder Betriebsleiter untersagt wird.
Indizien für die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit sind unter anderem:
Bei auftretenden wirtschaftlichen Problemen wird daher dringend empfohlen, sich um kompetente Unterstützung zu bemühen, z.B. bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer.
Bezüglich Gewerbean-, -um- und -abmeldungen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlichen Ordnungsbehörden.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
(alphabetische Auflistung)
Ordnungsamt
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
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