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Gewerbeangelegenheiten

Wer eine selbständige Gewerbetätigkeit ausübt, ist verpflichtet, das von ihm ausgeübte Gewerbe im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zu betreiben. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die gewerberechtliche Zuverlässigkeit zu prüfen und die Ordnungsbehörde kann eine Gewerbeuntersagung aussprechen. Dies kann so weit führen, dass für die Zukunft jede selbständige Gewerbetätigkeit als Einzelfirma, als Geschäftsführer einer Gesellschaft oder Betriebsleiter untersagt wird.

Indizien für die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit sind unter anderem:

  • Nichtabgabe von Steuererklärungen
  • Umsatz-, Lohnsteuer- und Einkommensteuerschulden
  • Beitragsschulden in der Sozialversicherung und gegenüber der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer
  • strafrechtliche Auffälligkeiten

Bei auftretenden wirtschaftlichen Problemen wird daher dringend empfohlen, sich um kompetente Unterstützung zu bemühen, z.B. bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer.

Amt
Ordnungsamt
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 3203
Telefax
05251 308 - 3297
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Gebäude
Nebengebäude C, Erdgeschoss
Raumnummer
C.00.06
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Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

Herr Bühlbecker
Ordnungsamt
Sachgebietsleitung

Tel. 05251 308 - 3203
Fax 05251 308 - 3297
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Herr Thiele
Ordnungsamt

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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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