Die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen aufweisen, ist erlaubnispflichtig.
Es ist hierbei zwischen der nationalen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (gilt nur im Inland) und der Gemeinschaftslizenz (gilt innerhalb der Europäischen Union) zu unterscheiden.
Die Fahrerbescheinigung wird auf Antrag des Inhabers der Gemeinschaftslizenz für jeden Fahrer ausgestellt, der Staatsangehöriger eines Drittstaats (nicht EU-Bürger) ist.
Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".
Erforderliche Unterlagen | Erteilung von Erlaubnissen und EG Lizenzen
Fahrerbescheinigungausgefüllter Antragsvordruck Zusätzlich zum Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
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Gebühren | nach der Gebührenordnung des Kreis Paderborn |
Zahlungsart | Überweisung |
Hinweise | Die Antragsvordrucke für
Für jedes Fahrzeug ist eine Abschrift der Genehmigungsurkunde erforderlich! |
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
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Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
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