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Taxi- und Mietwagen

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist genehmigungspflichtig.

Es werden Konzessionen (Genehmigungen) für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen und Mietwagen erteilt. Desweiteren erteilt der Kreis Paderborn Ausnahmegenehmigungen, für z.B. Ausnahmen von der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) oder für das öffentliche Bereithalten von Taxen außerhalb der Betriebssitzgemeinde.

Der Kreis Paderborn führt Aufsicht über die konzessionierten Betriebe.

Die Bezirksregierung in Detmold ist für die Personenbeförderung mit Kraftomnibussen zuständig.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".

Erforderliche Unterlagen
Für die Erteilung sind folgende Unterlagen erforderlich:
  • Nachweis über die fachliche Eignung (ggfs. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person)
  • polizeiliches Führungszeugnis (Unternehmer ggfs. auch für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Unternehmer ggfs. auch für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person)
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister-Punktestand (Unternehmer ggf. auch für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Träger der Sozialversicherung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes (Eigenkapitalbescheinigung)
  • Auszug aus dem Handelsregister (nur bei eingetragenen Unternehmen) Gesellschafterliste (nur bei GmbH)
  • Gesellschaftsvertrag
  • Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
  • Link zum Onlineantrag: https://formulare-owl.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5e8d967ce4b06627ea6fa839
Gebühren
nach der Gebührenordnung des Kreis Paderborn
Zahlungsart
Überweisung
Rechtsgrundlage
  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • Rechtsverordnungen
Hinweise
  • Voraussetzung für die Erteilung ist die bestandene Fachkundeprüfung
  • Wartelisten (Verkehr mit Taxen) für die Städte Paderborn und Büren (Betriebssitze)
Bearbeitungszeit
von der Antragstellung bis zur Erteilung ca. 3-4 Wochen
Amt
Straßenverkehrsamt
Straße
An der Talle 7
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308-3643
Telefax
05251 308-89-3640
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Außenstelle An der Talle 7, 3. Obergeschoss
Raumnummer
407
Lageplan
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Montag: 07.30–12.00 Uhr
Dienstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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