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Tierimpfstoffe

Seit dem 31.10.2006 gilt die neue Tierimpfstoff-Verordnung. Sie enthält die relevanten Regelungen über die Herstellung, Zulassung, Bezug, Abgabe und Anwendung von Tierimpfstoffen.

Impfungen sind ein wertvolles Instrument um das einzelne Tier bzw. ganze Tierbestände vor gefährlichen Infektionserkrankungen zu schützen. In der Nutztierhaltung sorgen sie somit auch für eine bessere Qualität der von den Tieren erzeugten Lebensmittel ( z.B. Milch, Eier, Fleisch ) und dienen daher letztendlich auch dem Schutz des Verbrauchers. Impfstoffe hinterlassen keine gefährlichen Rückstände in den Tieren oder den tierischen Lebensmitteln und führen auch nicht zur Resistenz von Medikamenten gegen bestimmte Krankheitserreger, sie sind damit eine ideale Prophylaxe gegen Infektionskrankheiten.

Für Hunde, Katzen, Pferde und Nutztiere existiert eine Vielzahl von Tierimpfstoffen.
Da eine Schutzimpfung nur bei gesunden Tieren zum Erfolg führt, muss vorher eine tierärztliche Untersuchung erfolgen. Daher dürfen bei Hobbytieren die Impfungen auch nur durch den Tierarzt oder die Tierärztin selbst durchgeführt werden. Die Abgabe von Tierimpfstoffen an Hobbytierhalter (Pferde, Hunde, Katzen) ist nicht möglich. Dagegen ist es in Nutztierbeständen, die einer regelmäßigen Untersuchung durch den betreuenden Tierarzt unterliegen, möglich, dass gewerbliche Tierhalter direkt Impfstoffe von dem betreuenden Tierarzt erhalten können. Die Impfung kann dann durch den sachkundigen Landwirt erfolgen. Diese Möglichkeit besteht nur unter strengen Auflagen mit umfangreichen Aufzeichnungspflichten für den Tierarzt und den Tierhalter. Nicht erlaubt ist die Abgabe von Tierimpfstoffen zur Bekämpfung einer anzeige-
pflichtigen Tierseuche mit Ausnahme von Impfstoffen beim Geflügel und bei Fischen.

Möchte der bestandsbetreuende Tierarzt an seine gewerblichen Tierhalter Impfstoffe abgeben, hat er dies dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.
Für die im Kreis Paderborn ansässigen Tierhalter kann der Tierarzt hier das entsprechende Formular herunterladen. Dieses ist ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einem Anwendungsplan für die Impfstoffe dem Kreis zuzusenden.

Der Anwendungsplan muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • die Bezeichnung des Mittels, das angewendet werden soll, und des pharmazeutischen Unternehmers,
  • die Indikation,
  • der Anwendungszeitpunkt oder der Anwendungszeitraum,
  • die Anzahl und die nähere Bezeichnung der Tiere, an denen das Mittel angewendet werden soll,
  • die Lagerungs- und Anwendungshinweise für den Tierhalter einschließlich des Hinweises auf die einzuhaltende Wartezeit, soweit ein solcher Hinweis erforderlich ist,
  • der Zeitplan für die tierärztlichen Kontrollen nach § 44 Abs. 3 und 4.

Die tierärztliche Kontrolle umfasst eine klinische Bestandsuntersuchung auf Impfreaktionen, eine Einsichtsnahme in die Aufzeichnungen des Tierhalters und eine Kontrolle des Anwendungserfolges.
Der Tierhalter hat ein Impfstoffkontrollbuch zu führen. Hier muss jedoch nicht nur die Anwendung, sondern auch der Bezug der Impfstoffe dokumentiert werden. Ein Muster dafür kann ebenfalls hier heruntergeladen werden.

Amt
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Straße
Aldegreverstraße 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 3901
Telefax
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Gebäude
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Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
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Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

Frau Dr. Bölling
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Stellv. Amtsleitung, TierärztinSachgebietsleitung Veterinärwesen

Tel. 05251 308 - 3901
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Frau Reinhardt
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Tel. 05251 308-3959
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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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