Die Bekämpfung der Tierseuchen dient dem Schutz des Menschen vor auf ihn übertragbare gefährliche Tierkrankheiten sowie der Erhaltung eines leistungsfähigen Nutztierbestandes.
Treten in einem Tierbestand Anzeichen einer anzeigepflichtigen Tierseuche auf, ist das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen umgehend zu informieren. Dazu ist jeder, der Tiere hält, oder auch nur zeitweise mit ihnen zu tun hat, verpflichtet. Denn: Je früher eine Tierseuche erkannt wird, um so effektiver kann sie bekämpft und die Ausbreitung verhindert werden.
Als Grundvoraussetzung für eine effektive Tierseuchenbekämpfung müssen die Bestände empfänglicher Tierarten der Veterinärverwaltung bekannt sein. Daher besteht für die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden und anderen Einhufern, Hühnern einschl. Truthühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Wachteln, Laufvögeln sowie Bienen und Gehegewild eine gesetzliche Anzeigepflicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen. Zusätzlich sind die Haltung von Bienen, Kameliden, Gehegewild sowie Fischhaltungsbetriebe dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen anzuzeigen. Zudem besteht für Halter, Händler und Transporteure von Vieh die Verpflichtung, schriftliche Aufzeichnungen über Herkunft und Verbleib dieser Tiere zu führen. Weitere Einzelheiten können Sie dem Informationsblatt für Tierhalter entnehmen.
Soweit die Seuchenlage es erfordert, können u. a. zusätzliche Anzeige- bzw. Buchführungspflichten für Tierhalter oder Beschränkungen für das Verbringen von Tieren gelten. Informationen über die aktuell geltenden Tierseuchenverordnungen (Sperrgebiete) sind der Tagespresse zu entnehmen und werden auch an dieser Stelle veröffentlicht.
Soll ein Haustier seinen Besitzer bei einer Reise ins Ausland begleiten, so sehen die jeweiligen Einreisebestimmungen oft die Vorlage eines amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses für das Tier vor. Dazu ist Ihr Haustier dem Amtstierarzt vorzustellen. Informationen zu den Einreisebestimmungen und ggf. Termine können Sie telefonisch unter 05251 308 - 3954 erhalten.
Klicken Sie für Informationen zum Heimtierausweis für die Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen in andere Mitgliedstaaten.
Wenn Sie einen Tierseuchenverdachtsfall melden möchten, können Sie sich gerne an die folgenden Telefonnummern wenden:
Während der Dienstzeiten:
05251 308 - 3901, Frau Dr. Bölling
05251 308 - 3953, Frau Dippong
Außerhalb der Dienstzeiten:
02955 76760, Leitstelle der Kreisfeuerwehrzentrale
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
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Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
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