"Jugendhilfe im Strafverfahren" ist eine Leistung der Jugendhilfe für Jugendliche (14 - 17 Jahre) und Heranwachsende (18 - 20 Jahre ), die eine Straftat begangen haben. Ziel der "Jugendhilfe im Strafverfahren" ist die Befähigung junger Menschen, ihr Leben in dieser Gesellschaft legal zu gestalten.
Das Büro der Mitarbeiter der "Jugendhilfe im Strafverfahren" befindet sich im Haus des Jugendrechts, Ferdinandstr. 24, 33102 Paderborn
Im Jugendgerichtsverfahren ist die "Jugendhilfe im Strafverfahren" als Gutachter zur Bewertung der individuellen Lebenssituation und Entwicklungsgeschichte eines Straftäters beteiligt und erläutert psychologische und pädagogische Hintergründe. Der Entscheidungsvorschlag für das Jugendgericht beeinhaltet erzieherische und soziale Aspekte.
Die "Jugendhilfe im Strafverfahren" vermittelt vom Gericht verhängte Maßnahmen und überwacht die Erfüllung.
Zur Überwindung individueller Problemlagen führt die Jugendgerichtshilfe Einzelbetreuungen und soziale Gruppenarbeit zur Entwicklung von Sozialkompetenz durch, z.B.
In Kooperation mit der "Jugendhilfe im Strafverfahren" bietet die Bewährungshilfe Anti-Aggressions-Trainingsgruppen für junge Volljährige an (Mindestalter 18 Jahre).
Darüber hinaus gehören Präventionsangebote, z.B. in Schulen im Kontext des erzieherischen Jugendschutzes, zum Leistungsspektrum der "Jugendhilfe im Strafverfahren". Im Rahmen von Erziehungshilfe können auch Leistungsangebote aus dem Spektrum der erzieherischen Hilfen des SGB VIII vermittelt werden.
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