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Unterhaltsvorschuss

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat ein Kind, das


a) im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt,
- der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder
- der von seinem Ehegatten / (eingetragenen) Lebenspartner dauernd getrennt lebt oder
- dessen Ehegatte / (eingetragener) Lebenspartner für voraussichtlich wenigstens 6 Monate in einer Anstalt untergebracht ist und
b) nicht oder nicht regemäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder (falls dieser oder ein Stiefelternteil verstorben ist) Waisenbezüge mindestens in Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen erhält.

Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (12. Geburtstag) können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten. Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (18. Geburtstag) können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.

Darüber hinaus besteht Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, wenn
a) das Kind keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht oder durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes nach § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vermieden werden kann oder
b) der antragstellende Elternteil über Einkommen in Höhe von mindestens 600 Euro verfügt.

Auch Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit haben unter bestimmen Voraussetzungen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie in Deutschland leben.

Bitte beachten Sie:

Der Kreis Paderborn ist zuständig für die Städte und Gemeinden: Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof, Lichtenau und Salzkotten.


Einen Antrag zum Ausdrucken finden Sie unter "Downloads" oder online  unter folgendem Link (Anmeldung erforderlich):

www.unterhaltsvorschuss-online.de

Amt
Jugendamt
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Abteilung
Unterhaltsvorschuss
Gebäude
Kreishaus, 8. Obergeschoss
Raumnummer
A 08.05/ A 08.06/ A 08.07
Lageplan
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Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Frau Franz

    Sachbearbeitung Jugendamt

    Unterhaltsvorschuss Buchstaben A, E, K, L - Sprechzeiten Mo-Fr

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-5156 Fax 05251 308-895156
  • Frau Kuhlenkamp

    Sachbearbeitung Jugendamt

    Unterhaltsvorschuss Buchstaben M, N, P, Q, R - Sprechzeiten Mo-Fr

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 5119 Fax 05251 308 - 895119
  • Frau Salmen

    Sachbearbeitung Jugendamt

    Unterhaltsvorschuss Buchstaben C, I, J, O, T, U, W, Y - Sprechzeiten Mo-Fr

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-5146
  • Frau Sandbothe

    Sachbearbeitung Jugendamt

    Unterhaltsvorschuss Buchstaben H, V, X, Z - Sprechstunde Mo - Do

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-5172 Fax 05251 308-895199
  • Herr Schleicher

    Sachbearbeitung Jugendamt

    Unterhaltsvorschuss Buchstaben G, S - Sprechzeiten Mo-Fr

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-5154 Fax 05251 308-895199
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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