Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat ein Kind, das
a) im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt,
- der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder
- der von seinem Ehegatten / (eingetragenen) Lebenspartner dauernd getrennt lebt oder
- dessen Ehegatte / (eingetragener) Lebenspartner für voraussichtlich wenigstens 6 Monate in einer Anstalt untergebracht ist und
b) nicht oder nicht regemäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder (falls dieser oder ein Stiefelternteil verstorben ist) Waisenbezüge mindestens in Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen erhält.
Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (12. Geburtstag) können Kinder
ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten. Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (18.
Geburtstag) können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten.
Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der
alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto
verdient.
Darüber hinaus besteht Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, wenn
a) das Kind keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht oder durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes nach § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vermieden werden kann oder
b) der antragstellende Elternteil über Einkommen in Höhe von mindestens 600 Euro verfügt.
Auch Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit haben unter bestimmen Voraussetzungen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie in Deutschland leben.
Bitte beachten Sie:
Der Kreis Paderborn ist zuständig für die Städte und Gemeinden: Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof, Lichtenau und Salzkotten.
Einen Antrag zum Ausdrucken finden Sie unter "Downloads" oder online unter folgendem Link (Anmeldung erforderlich):
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
Sachbearbeitung Jugendamt
Unterhaltsvorschuss Buchstaben M, P, Q, R - Sprechzeiten Mo-Fr
Sachbearbeitung Jugendamt
Unterhaltsvorschuss Buchstaben A, E, K, L - Sprechzeiten Mo-Fr
Sachbearbeitung Jugendamt
Unterhaltsvorschuss Buchstaben C, I, J, O, T, U, W, Y - Sprechzeiten Mo-Fr
Sachbearbeitung Jugendamt
Unterhaltsvorschuss Buchstaben H, V, X, Z - Sprechstunde Mo - Do
Sachbearbeitung Jugendamt
Unterhaltsvorschuss Buchstaben G, N, S - Sprechzeiten Mo-Fr
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