Wer einen nichtakademischen Heilberuf des Gesundheitswesens selbständig ausüben möchte oder Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen will, hat nach § 1a Gesundheitsfachberufegesetz (GBerG NRW) die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzuzeigen, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt wird.
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Für Hebammen und Krankenpflegeberufe:
Für alle weiteren Berufe:
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
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Telefax: 05251 308 - 8888
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