An- und Abmeldung nichtakademische Heilberufe
Wer einen nichtakademischen Heilberuf des Gesundheitswesens selbständig ausüben möchte oder Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen will, hat nach § 1a Gesundheitsfachberufegesetz (GBerG NRW) die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzuzeigen, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt wird.
Ein Formular für die Anmeldung sowie ein Merkblatt zum Verfahren finden Sie unter "Downloads".
Bescheinigung über aktuellen Berufsstand und Zweitschriften
Wenn Sie eine Bescheinigung über den aktuellen Berufsstand (Certificate of current professional status) oder eine Zweitschrift von verlorengegangenen Originalen von Berufserlaubnisurkunden oder Prüfungszeugnissen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung in Münster.
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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