Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung um Ihnen verschriebene Betäubungsmittel (z. B. starke Schmerzmittel, Substitutionsmittel, Arzneimittel zur Therapie von ADHS) bei Auslandsreisen aus- und einführen zu dürfen.
Vordrucke für solche Bescheinigungen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte. Bitte beachten Sie, dass es unterschiedliche Vordrucke gibt für Reisen innerhalb des "Schengen-Raumes" und in andere Länder. Zudem benötigen Sie eine Bescheinigung pro verschriebenem Betäubungsmittel.
Nachdem Ihr verschreibender Arzt oder Ihre verschreibende Ärztin das Formular oder die Formulare ausgefüllt hat, müssen wir als untere Gesundheitsbehörde die Bescheinigungen beglaubigen.
Dazu kommen Sie einfach zu den angegeben Sprechzeiten zu uns in die Dienststelle (siehe Kontakt und Sprechzeiten).
Die Gebühr für die Beglaubigung beträgt 10 Euro.
Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:
| Montag: | 08.00–12.00 Uhr 14.00–15.30 Uhr |
| Dienstag: | 08.00–12.00 Uhr 14.00–15.30 Uhr |
| Mittwoch: | 08.00–12.00 Uhr 14.00–15.30 Uhr |
| Donnerstag: | 08.00–12.00 Uhr 14.00–15.30 Uhr |
| Freitag: | 08.00–12.00 Uhr |
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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