Gemäß der abfallrechtlichen Nachweisverordnung müssen bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Sonderabfälle) in die erforderlichen Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und/oder Übernahmescheine sogenannte Abfallerzeugernummern eingetragen werden.
Die Abfallerzeugernummer wird für den Entstehungsort des Abfalls, in der Regel der Betriebs-/Firmenstandort, vergeben. Für Entstehungsorte im Kreisgebiet Paderborn ist in der Regel der Kreis Paderborn für die Vergabe der Abfallerzeugernummer zuständig. Ausnahmen bilden nur Entstehungsorte in Anlagen, für die die Bezirksregierung Detmold zuständige Genehmigungsbehörde ist. In diesen Fällen erteilt die Bezirksregierung Detmold die Abfallerzeugernummer. Für die Vergabe der Erzeugernummer wird eine Gebühr in Höhe von 50 Euro erhoben.
Bei der Frage welche Behörde zuständig ist, erteilt das Umweltamt des Kreises Paderborn gern Auskunft.
Für die Fälle, in denen der Kreis Paderborn zuständig ist, kann die Vergabe einer Abfallerzeugernummer beim Kreis Paderborn, Amt 66, formlos auf dem Postweg, per E-Mail oder per FAX beantragt werden. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
In den Fällen, in denen die Bezirksregierung Detmold zuständig ist, sind die Antragsmodalitäten dort nachzufragen.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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