Die Aufgabe der Ombudsperson ist unparteiisch und unabhängig bei Meinungsverschiedenheiten und Problemen im Zusammenhang mit der Nutzung von Pflege- und Betreuungsangeboten kreisweit zu vermitteln, gemeinsam Lösungen zu finden sowie das evtl. verloren gegangene Vertrauen zwischen den Beteiligten wieder herzustellen.
Sie vermittelt und schlichtet bei Streitigkeiten zu unter- schiedlichen Themen und Bereichen:
Die Ombudsperson ist für Sie kreisweit in folgenden Pflege- und Betreuungsangeboten als Ansprechpartnerin zuständig:
Die Leistungsanbietenden sind verpflichtet, die Wahrnehmung der Aufgaben der Ombudsperson entsprechend zu ermöglichen. Außerdem kann die Ombudsperson nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der Betroffenen Einblick in die persönlichen bzw. vertraglichen Daten nehmen.
Bei Beschwerden oder Fragen zur Qualitätssicherung der Angebote steht Ihnen nach wie vor die WTG-Behörde (Heimaufsicht) des Kreises zur Verfügung.
Das Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NRW) sieht vor, dass die Kreise und kreisfreien Städte eine Ombudsperson bestellen sollen. Aufgabe der Ombudsperson ist es, auf Anfrage bei Streitigkeiten über alle Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Angeboten nach dem WTG NRW zwischen Leistungsanbietenden und Nutzenden bzw. deren Angehörigen/Betreuenden zu vermitteln.
Der Kreistag hat am 18.03.2024 beschlossen, Frau Margot Becker für die Dauer von drei Jahren zur Ombudsperson nach dem
WTG NRW zu bestellen.
Das komplette WTG NRW können Sie einsehen unter: https://recht.nrw.de
zuständig als ehrenamtliche Ombudsperson für den gesamten Kreis Paderborn
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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