für die Kommune(n) Delbrück
Mit der Herausgabe des Delbrücker Familienpasses will die Stadt Delbrück zur finanziellen Entlastung der Familien beitragen und somit einen kommunalen Beitrag zur Familienpolitik leisten. Anspruchsvoraussetzungen: Familien mit mindestens 3 Kindern, Alleinerziehende/r mit mindestens 1 Kind, Empfänger von Wohngeld mit mindestens 1 Kind, Bezieher/innen von Leistungen nach dem SGB II, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld II), dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung) und von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit mindestens 1 Kind, Familien mit mindestens 1 körperbehindertem Kind (50 GdB), für das Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz besteht, Empfänger von Kindergeldzuschlag Vergünstigungen: Eintrittsgelder Hallenbad, Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen der Stadt, Mitgliedsbeiträge der Vereine, Kursgebühren der VHS, Kreismusikschule, Kommunale Gebühren (jährlich ein Beitrag von 13 pro Kind).
Kreis Paderborn
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