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Blaualgen in Bädergewässern

Witterungsabhängig kann es in der Sommersaison an Badegewässern zu gesundheitlichen Risiken durch ⁠Cyanobakterien⁠ kommen.

Diese werden bei erhöhter Konzentration durch einen Blaualgenteppich auf dem Wasser sichtbar.
Während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September führt das Kreisgesundheitsamt deshalb regelmäßige Sichtprüfungen an den ausgewiesenen Badestellen am Lippesee und Nesthauser See durch. Parallel dazu nimmt das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL) während der Saison mikrobiologische Proben.
Ein Badeverbot wird umgehend ausgesprochen, wenn die Sichttiefe aufgrund des Algenteppichs unter 50 cm liegt.
Blaualgen in Badegewässern © Adobe.stock.com - Animaflora Picsstock 
Blaualgen in Badegewässern © Adobe.stock.com - Animaflora Picsstock
 

FAQ zu Blaualgen (Cyanobakterien) in Badegewässern

FAQ zu Blaualgen (Cyabibejterien) in Badegewässern

Was sind Blaualgen?

Blaualgen sind Organismen, die zur Fotosynthese befähigt sind. In ihrem Aufbau sind sie aber den Bakterien viel ähnlicher, so dass die Wissenschaft von „Cyanobakterien“ spricht.

Woran erkennt man ein Gewässer, das mit Blaualgen belastet ist?

Blaualgen entstehen nur in Stehgewässern oder sehr langsam fließenden, stauregulierten Gewässern. Unter bestimmten Umweltbedingungen können Massenentwicklungen auftreten – sogenannte „Blaualgenblüten“. Solche Gewässer erkennt man dann an ihrer auffällig zumeist grünlichen Einfärbung und Eintrübung.

Wodurch entstehen „Blaualgenblüten“?

„Zutaten“ für das Entstehen von Blaualgenblüten sind hohe Nährstoffgehalte der Gewässer, lang andauernde, hohe Sonneneinstrahlung und hohe Luft-/Wassertemperaturen, wie sie bei sommerlichen Hitzeperioden auftreten.
Cyanobakterien sind an eine Vielzahl extremer Bedingungen angepasst, wodurch sie sich schnell ausbreiten und auch lange dominant sein können.

Welche Gefahren gehen von belastetem Wasser aus?

Während Grünalgen für Badende nicht gesundheitsschädlich sind, können Cyanobakterien das sehr wohl sein. Sie produzieren Giftstoffe, die an das Wasser abgegeben werden. Diese können allergische Reaktionen, Hautreizungen oder beim Verschlucken auch Magen-Darm-Probleme hervorrufen. Schädigungen vor allem an Leber, Nieren und Nerven sind nicht ausgeschlossen. Der Kontakt mit dem Wasser muss deshalb unbedingt vermieden werden. Dies gilt für Mensch und Tier.

Was kann man tun, um sich zu schützen?

Badegäste sollen auf jeden Fall die Hinweisschilder zu Badeverboten oder Warnhinweise vor Ort ernst nehmen und beachten. Es gilt, das Wasser an den Badestellen zu meiden, kein Wasser zu trinken. Auch Tiere sollten im Fall eines Algenteppichs vom Gewässer ferngehalten werden.

Kann der Einzelne etwas tun, um der Bildung von Blaualgen vorzubeugen?

Leider kann der Einzelne einer Bildung von Blaualgen nicht vorbeugen. Unabhängig davon gilt aber: Wasservögel und Fische sind grundsätzlich nicht zu füttern. Unverzehrtes Futter sinkt zu Boden und verrottet, was zu einer Algenblüte und Sauerstoffmangel im Wasser führen kann. Außerdem können sich durch Fremdfutter Krankheiten ausbreiten.
Abfälle gehören selbstverständlich in die vorgesehenen Abfallbehälter und nicht in die Natur. Außerdem ist es wichtig, Wasserpflanzenbestände und Pflanzen von Uferrandstreifen und Schilfgürteln zu schonen.

Was untersuchen das Amt und das Labor?

Die Sichttiefenbestimmung und die Messung von pH-Werten und Sauerstoffgehalten vor Ort liefern Messwerte, die als Indizien für Algenblüten herangezogen werden. Weiterhin werden Wasserproben entnommen, die im Labor des CVUA mikroskopisch untersucht werden. Dadurch können potentiell toxinbildende Cyanobakterien rechtzeitig identifiziert werden.

Wo werden Informationen zu den Untersuchungsergebnissen veröffentlicht?

Die Untersuchungsergebnisse sind unter db.badegewaesser.nrw.de/badegewaesser-nrw/ zu finden. Auf dieser Internetseite sind alle Badeseen in NRW aufgelistet und ihre mikrobiologischen Ergebnisse einsehbar.

Welche Gewässer hat das Kreisgesundheitsamt im Blick?

Das Kreisgesundheitsamt ist ausschließlich für die ausgewiesenen Badestellen am Lippesee und am Nesthauser zuständig. Darüber hinaus ist das Baden in Baggerseen grundsätzlich verboten.

Wann wird das Gewässer nach einem Blaualgenbefall wieder für den Badebetrieb freigegeben?

Die Mitarbeitenden entscheiden nach Sichtprüfung. Sobald die Sichttiefe über 50 cm liegt, wird der Badebetrieb wieder freigegeben.

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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