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Wolfsgebiet "Senne - Eggegebirge"

Wölfin lässt sich im Kreis Paderborn nieder – was ist zu beachten, welche vorbeugenden Maßnahmen sind zu ergreifen?

Nach jahrhundertelanger Verfolgung galt der Wolf rund 150 Jahre in Deutschland als ausgestorben. Als in den 90er Jahren die ersten vereinzelten Wölfe in Brandenburg und Sachsen gesichtet wurden, galt dies vielen als Sensation. Seitdem steigt die Zahl der nachgewiesenen Tiere kontinuierlich. Zurzeit existieren 113 Wolfsrudel in Deutschland (Monitoringjahr 2020/21). - Quelle: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf

Im Jahr 2016 wurde im Kreis Paderborn erstmals ein durchziehender Wolf gesichtet. Das Tier wurde damals in Oberntudorf von einem Pkw angefahren und flüchtete. Ob ein zuvor dokumentierter Schafriss in Borchen von diesem Wolf verursacht wurde, ist nicht bekannt.

Die nächsten Nachweise gab es 2018. Da insbesondere auf dem TÜP ein und dieselbe Wölfin mehrfach und über einen längeren Zeitraum nachgewiesen werden konnte, war von einem territorialen Einzeltier auszugehen. Um u.a. verbesserte Herdenschutzmaßnahmen für Weidetiere finanziell fördern zu können, wurde seitens des Umweltministeriums im Dezember 2018 das Wolfsgebiet „Senne“ mit umliegender Pufferzone bekanntgegeben. In den folgenden Monaten konnte die Wölfin nicht mehr nachgewiesen werden und gilt heute als verschollen.

Nachdem 2019 keine dokumentierten Beobachtungen von Wölfen im Kreis Paderborn mehr erfolgte, gab es im März und im Oktober 2020 zwei neue Nachweise in Lichtenau und in Altenbeken sowie im Januar und März 2021 in Kleinenberg. Da die letzten drei Nachweise sich auf ein und dasselbe Tier - wieder eine Wölfin – beziehen, ist erneut von einem territorialen Einzeltier in der Region auszugehen. In der Folge wurde die derzeitige Wolfsgebietskulisse angepasst und im Mai dieses Jahres das „Wolfsgebiet Senne - Eggegebirge“ bekannt gegeben. Es wird davon ausgegangen, dass sich das Tier auch in den an Altenbeken und Lichtenau angrenzenden Gemeinden bewegt. Alter und Herkunftsrudel der nachgewiesenen Wölfin sind bislang nicht bekannt.

Auf dieser Seite informieren wir Sie, welche Auswirkungen dies hat und was Sie als Waldspaziergänger oder Tierhalter beachten sollten.

Bild zeigt einen Wolf in einer flachen Landschaft ähnlich der Senne
Beispielbild Wolf

Kein Angriff auf Menschen nachgewiesen

Schon unsere Vorfahren erzählten sich gruselige Geschichten über Wölfe und auch die Grimm’schen Märchen haben sicherlich nicht dazu beigetragen, dem Wolf einen positiven Leumund zu verschaffen. Doch auch wenn immer wieder Gerüchte oder Verdachtsfälle aufkommen: In Deutschland ist bisher kein Angriff eines Wolfes auf einen Menschen nachgewiesen! Wölfe meiden im Normalfall den Kontakt mit Menschen und ziehen sich bei zufälligen Begegnungen zurück. Doch mit der Anwesenheit der Wölfin im Kreis Paderborn steigt die Gefahr für ungeschützte Viehbestände, insbesondere Schafe. Deswegen haben sich das Land NRW und der Kreis Paderborn intensiv auf die Situation vorbreitet. Es gilt: Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger geht in jedem Falle vor! Hinweise und Bedenken werden von uns sehr ernstgenommen.

Tierhalter können ihre Tiere schützen, indem sie im Wolfsgebiet und in der umliegenden Pufferzone Schutzmaßnahmen ergreifen. Dazu gehören insbesondere Elektrozäune. Diese und weitere Schutzmaßnahmen werden staatlich gefördert. Anträge können bei der Landwirtschaftskammer NRW  gestellt werden. Auch ist es ein Anliegen der Behörden vom Wolf verursachte Schäden auszugleichen. Hier ist ebenfalls die Landwirtschaftskammer NRW Ihre Kontaktbehörde.

In akuten Gefahrensituationen nach einem nachgewiesenen Riss können zwei Herdenschutz-Sets beim Umweltamt hier beim Kreises Paderborn gebührenfrei ausgeliehen werden.

Jede Sichtung eines Wolfes und jeder Tierriss, der möglicherweise auf einen Wolf zurückzuführen ist, wird genau geprüft und mittels Gen-Test untersucht. Melden Sie daher alle Vorkommnisse unverzüglich an die regionalen Wolfsberater und an das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Dies ist Voraussetzung für einen möglicherweise gegebenen Entschädigungsanspruch durch das Land NRW bei einem gerissenen Nutztier. Sie erreichen das LANUV unter  02361/305-0. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende wählen Sie bitte die Telefonnummer der Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV 0201-714488. Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.

FAQ - Häufigste Fragen und ihre Antworten

Was ist das „Wolfsgebiet Senne - Eggegebirge“?

Wie viele Wölfe leben im Wolfsgebiet „Senne - Eggegebirge“?

Stehen Wölfe unter Naturschutz?

Was muss ich als Tierhalter im Wolfsgebiet beachten?

Was muss ich als Spaziergänger beachten? Wie verhalte ich mich, wenn ich einem Wolf begegne?

Ist mein Hund durch den Wolf gefährdet?

Wo melde ich mich, wenn ich einen Wolf gesehen habe?

Wo melde ich die Tötung, Verletzung eines meiner Tiere durch einen Wolf? / Wo beantrage ich Schadensersatz?

Wie erreiche ich Wolfsberater im Kreis Paderborn?

Was muss ich als Jäger beachten?

Ansprechpersonen

Herr Plückebaum

Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz
Tel. 05251 308-6652
E-Mail-Adresse E-Mail senden
mehr erfahren

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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