31. Oktober 2025
Alle Informationen zur rund um die aktuelle Situation zur Gefügelpest im Kreis Paderborn
Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den Geflügelpest-Verdachtsfall in Delbrück-Boke offiziell bestätigt. Nach der amtlichen Bestätigung wurden nun durch das Kreisveterinäramt Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Zudem gilt neben den Restriktionszonen der Fälle aus Westenholz seit vergangenem Samstag auch kreisweit eine Aufstallpflicht für Geflügel, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen.
Es gibt einen neuen Geflügelpest-Verdachtsfall in Delbrück-Boke. 350 Gänse sind betroffen und mussten getötet werden. Rund um den betroffenen Hof in Boke wurde eine vorläufige Sperrzone eingerichtet.
Zudem gilt ab Samstag, 22. November 2025, eine kreisweite Aufstallpflicht für Geflügel.
Weitere Fälle der hochansteckenden Geflügelpest wurden im Kreis Paderborn bestätigt - erneut in Delbrück-Westenholz. Zudem sind Ställe im Kreis Gütersloh in Rietberg und Verl betroffen. Aufgrund der neuen Fälle wurden Restriktionszonen angepasst, für Geflügel gilt weiterhin eine Aufstallpflicht in Delbrück sowie Teilen von Salzkotten, Hövelhof und Paderborn, um Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden. Insgesamt sind bislang sieben Ausbrüche im Kreis Paderborn nachgewiesen, rund 19.000 Tiere betroffen.
Es ist offiziell: Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den Ausbruch der Geflügelpest in Delbrück-Westenholz vom 8. November offiziell bestätigt. Somit ist im Kreis Paderborn der bereits fünfte Fall offiziell nachgewiesen. Entsprechende Schutzmaßnahmen wurden eingeleitet. Die Allgemeinverfügung finden Sie weiter unten.
Die Geflügelpest breitet sich im Kreis Paderborn weiter aus. Das Veterinäramt des Kreises Paderborn meldet einen weiteren Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest in Delbrück-Westenholz. Der Erreger wurde in den ersten Laborproben in einem Untersuchungsamt nachgewiesen. Rund 1.500 Enten litten an dem hochansteckenden Virus und mussten bereits getötet werden. Zudem war eine tot aufgefundene Wildgans nachweislich mit dem Virus infiziert.
Mit Allgemeinverfügung vom heutigen Freitag hebt das Kreisveterinäramt ab morgen die Überwachungszone auf, die im Zusammenhang mit dem Geflügelpestausbruch in Delbrück-Lippling gezogen wurde. Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu dürfen somit grundsätzlich wieder aus oder in Bestände verbracht werden.
Was nach wie vor gilt, ist die angeordnete Aufstallpflicht und zwar über Delbrück-Lippling hinaus. Nach dem Fund einer toten, infizierten Wildgans entschied das Kreisveterinäramt, die Aufstallpflicht zu erweitern. Um Geflügelbetriebe zu schützen, gilt diese ab morgen für den nordwestlichen Teil des Kreises, nördlich der B1 und westlich der BAB 33. Das Gebiet umfasst neben der bisherigen Überwachungszone das gesamte Stadtgebiet Delbrück, sowie Teile von Salzkotten, Hövelhof und Paderborn.
Für betroffene Geflügelhalter gilt somit, dass sämtliches Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, beispielsweise einer Voliere, untergebracht werden müssen. Die Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen wie Zutrittsverbote für Ställe, Wechseln der Kleidung und Desinfektionsmaßnahmen sind streng einzuhalten. Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Das Kreisveterinäramt vermeldet den ersten Geflügelpest-Fall nach über zweieinhalb Jahren. In einem Geflügelbestand in Delbrück-Lippling ist das hochansteckende Virus nachgewiesen worden. Das hat das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, am heutigen Tag bestätigt. Rund 10.800 Tiere mussten getötet werden.
Seitens des Kreises werden derzeit sämtliche notwendige Maßnahmen umgesetzt, um weitere Ansteckungen zu verhindern. Dazu gehört auch die Einrichtung einer Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern und einer Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern rund um den betroffenen Betrieb. In diesen Bereichen gelten besonders strenge Auflagen für Geflügelhalter: Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu dürfen grundsätzlich nicht aus oder in Bestände verbracht werden. Außerdem gilt in beiden Zonen die Aufstallpflicht für Geflügel. Dadurch soll der Kontakt zu Wildvögeln und somit die Einschleppung in Geflügelhaltungen wirksam verhindert werden. Wildgänse und Wildenten gelten als Träger der Erreger der Geflügelpest.
Darüber hinaus dürfen Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden, damit ein direkter Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln ausgeschlossen werden kann. Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, darf für das Tränken der Tiere nicht verwendet werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Der Geflügelpesterreger wird von infizierten Tieren, Produkten, Personen oder durch direkte und indirekte Kontakte über Kleider, Schuhe oder andere Gegenstände aus infizierten Bereichen leicht übertragen.
Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist gering und äußert sich im Falle einer Infektion durch grippeähnliche Symptome wie zum Beispiel Fieber, Husten oder Halsschmerzen.
Tierhalterinnen und Tierhalter in den Schutz- und Überwachsungszonen sind aufgefordert, dem Veterinäramt des Kreises Paderborn umgehend unter tierzahlen@kreis-paderborn.de die Anzahl ihrer gehaltenen Vögel mitzuteilen.
Bitte richten Sie die folgenden Anträge per E-Mail an: antragkrise@kreis-paderborn.de
Überwachungszone = blau eingekreister Bereich | Schutzzone = rot eingekreister Bereich | Aufstallpflicht = gesamtes Kreisgebiet
Wenn Sie auf diesen Bereich klicken, wird eine Anfrage an den externen Anbieter gesendet. Datenschutzhinweis
Informationen für Halterinnen und Halter bei Tierseuchen
Der Erreger wird durch direkten Tierkontakt, aber auch über die Luft übertragen, so dass sich eine Infektion rasch ausbreiten kann. Die Seuche kann ebenfalls durch indirekten Kontakt über Personen, andere gehaltene Säugetiere, Fahrzeuge, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons, Einstreu oder tierischen Schädlingen, aber auch durch Virus ausscheidende Wildvögel übertragen werden.
Der Erreger wird mit den Sekreten des Nasen-Rachen-Raumes sowie mit dem Kot ausgeschieden. Die meisten, wenn nicht alle, Vogelarten sind empfänglich für die Infektion. Hoch empfänglich sind Puten und Hühner.
Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehört unter anderem, dass in den Ställen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk zu tragen ist. Geflügelhaltungen sollten vor den Eingängen Desinfektionsmatten oder –wannen zur Schuhdesinfektion einrichten und Personen vor Betreten des Stalls ihre Hände waschen und desinfizieren.
Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Der direkte Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln, zum Beispiel auf Wasserflächen wie Teichen, ist unbedingt zu vermeiden. Zudem dürfe kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu denen Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen könnte, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Lebensmittel wie Geflügel können ohne Einschränkungen unter Beachtung der üblichen hygienischen Maßnahmen gekauft und verzehrt werden. Für Hühnerfleisch gilt auch jetzt der Grundsatz, dass diese Fleischsorte stets nur gut durchgegart gegessen werden sollte. Das Durcherhitzen von Eiern tötet den Erreger ab.
Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Geflügelpest (die so genannte Inkubationszeit) vergehen nur wenige Stunden bis Tage. Innerhalb weniger Tage können alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung oder dünnschalige, verformte Eier sowie vermehrte Todesfälle können Anzeichen sein. Bestätigt werden könnte eine solche Infektion immer nur durch eine Laboruntersuchung. Enten und Gänse erkranken in der Regel seltener und weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können anderes Geflügel anstecken.
Sollten die Tiere Krankheitssymptome zeigen oder die Anzahl der gestorbenen Tiere auffällig steigen – bei kleineren Haltungen bis zu drei toten Tieren pro Tag, bei Beständen über 100 Tieren mehr als 2% pro Tag, sollte sofort ein Tierarzt zum Ausschluss eines Geflügelpestausbruchs hinzugezogen werden. Verdachtsfälle sind dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen zu melden.
Alle Personen im Kreis Paderborn werden gebeten, verendete, größere Wildvögel, Greifvögel, Rabenvögel und wildes Wassergeflügel dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn zu melden, damit die Tiere abgeholt und untersucht werden können. So kann früh festgestellt werden, ob der Erreger in der Region und aktiv ist. Tote Wildvögel sollten nicht berührt oder transportiert werden, um eine mögliche und ungewollte Verbreitung des Erregers der Geflügelpest zu verhindern.
Werktags sind die Kreisveterinäre unter der Telefonnummer 05251- 308 3952 oder -3953, per E-Mail: veterinaeramt@kreis-paderborn.de zu erreichen. An den Wochenenden ist ein Kontakt über die Kreisleitstelle in Büren-Ahden möglich, Tel. 02955 7676-0.
Aufstallpflicht für Geflügel gilt ab Samstag, 22. November 2025, für das komplette Kreisgebiet
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mehr erfahrenAmt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Werktags sind die Kreisveterinäre unter der Telefonnummer
amt39@kreis-paderborn.de zu erreichen.
Tel. 02955 7676-0.
Der Erreger wird durch direkten Tierkontakt, aber auch über die Luft übertragen, so dass sich eine Infektion rasch ausbreiten kann. Die Seuche kann ebenfalls durch indirekten Kontakt über Personen, andere gehaltene Säugetiere, Fahrzeuge, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons, Einstreu oder tierischen Schädlingen, aber auch durch Virus ausscheidende Wildvögel übertragen werden.
Der Erreger wird mit den Sekreten des Nasen-Rachen-Raumes sowie mit dem Kot ausgeschieden. Die meisten, wenn nicht alle, Vogelarten sind empfänglich für die Infektion. Hoch empfänglich sind Puten und Hühner.
Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehört unter anderem, dass in den Ställen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk zu tragen ist. Geflügelhaltungen sollten vor den Eingängen Desinfektionsmatten oder –wannen zur Schuhdesinfektion einrichten und Personen vor Betreten des Stalls ihre Hände waschen und desinfizieren.
Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Der direkte Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln, zum Beispiel auf Wasserflächen wie Teichen, ist unbedingt zu vermeiden. Zudem dürfe kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu denen Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen könnte, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Alle Personen im Kreis Paderborn werden gebeten, verendete, größere Wildvögel, Greifvögel, Rabenvögel und wildes Wassergeflügel dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn zu melden, damit die Tiere abgeholt und untersucht werden können. So kann früh festgestellt werden, ob der Erreger in der Region aktiv ist. Tote Wildvögel sollten nicht berührt oder transportiert werden, um eine mögliche und ungewollte Verbreitung des Erregers der Geflügelpest zu verhindern.
Werktags sind die Kreisveterinäre unter der Telefonnummer 05251- 308 3952 oder -3953, per E-Mail: veterinaeramt@kreis-paderborn.de zu erreichen. An den Wochenenden ist ein Kontakt über die Kreisleitstelle in Büren-Ahden möglich, Tel. 02955 7676-0.
Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Geflügelpest (die so genannte Inkubationszeit) vergehen nur wenige Stunden bis Tage. Innerhalb weniger Tage können alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung oder dünnschalige, verformte Eier sowie vermehrte Todesfälle können Anzeichen sein. Bestätigt werden könnte eine solche Infektion immer nur durch eine Laboruntersuchung. Enten und Gänse erkranken in der Regel seltener und weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können anderes Geflügel anstecken.
Sollten die Tiere Krankheitssymptome zeigen oder die Anzahl der gestorbenen Tiere auffällig steigen – bei kleineren Haltungen bis zu drei toten Tieren pro Tag, bei Beständen über 100 Tieren mehr als 2% pro Tag, sollte sofort ein Tierarzt zum Ausschluss eines Geflügelpestausbruchs hinzugezogen werden. Verdachtsfälle sind dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen zu melden.
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