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Pressemeldung vom 19.04.2011

Damit auch Mittagessen, Nachhilfe und Klassenfahrten möglich sind - Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder aus finanzschwachen Familien können rückwirkend bis zum 30. April beantragt werden -

Kreis Paderborn (krpb). Landrat Manfred Müller und der Geschäftsführer des Jobcenters Paderborn, Hans Werner Gailus, rufen alle finanzschwachen Familien mit Kindern im Kreisgebiet dazu auf, spätestens bis zum 30. April Anträge für Leistungen aus dem so genannten Bildungs- und Teilhabepaket zu stellen. „ Das Gesetz wurde erst Ende März verabschiedet. Wir hatten kaum Zeit, diesen organisatorischen Kraftakt zu meistern. Aber die betroffenen Familien können darauf bauen, dass wir Antragstellung und Auszahlung so einfach wie möglich machen“, sagt Müller. Der Landrat und der Geschäftsführer des Jobcenters weisen zudem darauf hin, dass die Anträge rückwirkend zum 1. Januar gestellt werden können.

„Das bedeutet, dass Ausgaben für Mittagessen, Nachhilfeunterricht oder Klassenfahrten, die seit Anfang des Jahres nachweislich bezahlt wurden, rückwirkend erstattet werden“, erläutert der stellvertretende Sozialamtsleiter des Kreises Paderborn, Herbert Müller. Anspruchsberechtigt sind Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.

Hintergrund sind verfassungsrechtlich notwendig gewordene Gesetzesänderungen , die zum 1. April in Kraft getreten sind . Diese sollen Kindern und Jugendlichen aus armen Familien, wie der Name bereits sagt, Bildung und Teilhabe ermöglichen: Kein Schüler soll vom Mittagessen oder der Klassenfahrt ausgeschlossen sein, weil es zu Hause vorne und hinten nicht reicht. Automatisch gibt es 100 Euro jährlich für Schulbedarf (so genanntes Schulbasispaket). Nur auf Antrag werden zusätzlich die über einen Euro hinausgehenden Mehr Kosten für Mittagessen sowie eintägige und mehrtägige Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen erstattet. Übernommen werden zudem notwendiger, angemessener Nachhilfeunterricht sowie für alle bedürfigen Minderjährigen die so genannte Teilhabe ( 10 Euro monatlich für Mitgliedschaften in Vereinen, Sport- und Musikunterricht sowie angeleitete kulturelle Angebote) .

Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets ist für die Kommunen eine echte Herausforderung, weil beim Bund erst sehr spät die Entscheidung fiel, die Verantwortung für die Umsetzung in kommunale Hände zu legen. Der Kreis Paderborn als verantwortlicher Träger hat es sich dabei von Anfang an zum Ziel gesetzt, möglichst unbürokratisch zu handeln. So waren pünktlich zum Gesetzesstart Anträge bei allen beteiligten Ämtern im Kreis vorrätig. Da noch landesrechtliche Zuständigkeitsregelungen im Bereich der Kinderzuschlags- und Wohngeldbezieher fehlen, werden unbeschadet dessen die Anträge von allen Ämtern im Kreis angenommen. "Die Mehrkosten für das Mittagessen werden wir über die Übergangsregelung hinaus erstatten , wenn uns die Eltern ihre zweckbestimmten Ausgaben dafür nachweisen ", so Herbert Müller. Eine reibungslose Umsetzung könne auch nur funktionieren, wenn sich neben Kreis, Städten, Gemeinden und Jobcenter auch alle Leistungsanbieter im Kreis gemeinsam für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaket stark machen.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat angekündigt, die Frist für die rückwirkende Beantragung der Leistungen zu verlängern. Doch sollte das niemanden hindern, jetzt umgehend seinen Antrag zu stellen. Im Kreis Paderborn leben rund 8000 Kinder und Jugendliche, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben können. Die Anträge können bei allen Sozialämtern der Städte und Gemeinden oder beim Jobcenter Paderborn gestellt werden. Auf der Homepage des Jobcenters Paderborn steht das Formular unter www.jobcenter-paderborn.de auch zum Herunterladen bereit.

 

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