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Pressemeldung vom 21.11.2012

Kreiskämmerer Ingo Tiemann weist Vorwürfe zurück: „Wir sollten uns auf die Arbeit konzentrieren und die Fakten sprechen lassen“

Kreis Paderborn (krpb). Morgens gemeinsam Kreisverkehre der Öffentlichkeit übergeben und nachmittags offene Briefe schreiben, die noch dazu nicht stimmig sind: Das jüngste Schreiben der Bürgermeister an die Mitglieder des Kreistages erntet beim Landrat und Kämmerer des Kreises Paderborn nur noch Kopfschütteln. „Wir sind der Ansicht, dass wir uns auf die Arbeit konzentrieren und die Fakten sprechen lassen sollten“, sagt Kreiskämmerer Ingo Tiemann und weist den Vorwurf, dass der Kreis Paderborn durch die Bilanzierung der Wewelsburg den Gemeinden Geld entziehe, entschieden zurück. Das Gegenteil sei der Fall.

Mit Einführung des Neuen kommunalen Finanzmanagements (NKF) habe die Betriebswirtschaft in öffentliche Verwaltungen Einzug gehalten. Seitdem buchten auch Behörden wie Kaufleute. Abschreibungen müssten deshalb als Werteverzehr abgebildet werden. Die Bewertung der Wewelsburg mit 6,8 Millionen Euro sei durch den unabhängigen Gutachterausschuss erfolgt, vom unabhängigen Wirtschaftsprüfer bestätigt und von der Bezirksregierung geprüft worden. Die daraus resultierende Abschreibung belaste die Städte und Gemeinden über die Kreisumlage mit 136.000 Euro pro Jahr. Für Lichtenau mache das beispielsweise 4000 Euro pro Jahr aus, für Bad Lippspringe 7000 Euro. Die Eigenkapitalposition "Ausgleichsrücklage" bei der Eröffnungsbilanz sei aufgrund des Werteansatzes der Wewelsburg mit knapp 2,3 Mill. Euro, also etwa ein Drittel des bilanzierten Wertes, aufgestockt worden. Diese Position sei mittlerweile zu Gunsten der Kreisumlage fast gänzlich aufgebraucht und den Gemeinden damit in dieser Höhe zugeflossen. „Die Gemeinden haben somit von dieser Bilanzierung unter dem Strich zusätzliche Liquidität erhalten“, bekräftigt Tiemann. Erst nach Ablauf von 20 Jahren Abschreibungsdauer wende sich das Blatt.

Auch der Vorwurf, dass der Kreis bei den Kosten der Unterkunft übervorsichtig, zu Lasten der Kommunen kalkuliere, greife ins Leere. Die Festsetzung des Ansatzes der Bedarfsgemeinschaften für die Kosten der Unterkunft beim Arbeitslosengeld II sei aufgrund einer Meldung des Jobcenters erfolgt. Darauf habe der Kämmerer keinen Einfluss. Wenn das Jobcenter aufgrund neuer Berechnungen eine niedrigere Zahl melde, „werden wir diese Zahl selbstverständlich reduzieren“, sagt Tiemann.

Die Forderung der Kommunen, die allgemeine Rücklage des Kreises zu verzehren, sei unzulässig, erinnert Tiemann noch einmal mit Blick auf die Erlasslage des Innenministeriums. Überhaupt seien diese „Rücklagen“ kein Sparstrumpf, in denen noch Geld sei, sondern lediglich fiktive Buchungen gegen das Eigenkapital, das beim Kreis im Wesentlichen aus Berufskollegs, Straßen, Förderschulen, dem Kreishaus und der Wewelsburg bestehe. Über die Restmittel in der Eigenkapitalposition "Ausgleichsrücklage" in Höhe von 670.000 Euro werde der Kreistag in seiner Sitzung am 17. Dezember entscheiden. „Die gesamte Verwaltung wurde nachweislich auf Effizienz und Wirtschaftlichkeit getrimmt“, betont Tiemann abschließend. Dennoch sei ihm bewusst, dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssten. Die nun anstehenden Haushaltsberatungen würden dazu noch einmal intensiv genutzt.

 

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