Kreis Paderborn (krpb). Die finanzielle Situation der Kommunen wird zunehmend schwieriger. Der Kreis Paderborn als kommunale Aufsichtsbehörde weist deshalb bei der Gefahr eines drohenden Haushaltssicherungskonzeptes frühzeitig darauf hin, sich um einen ausgeglichenen Haushalt zu bemühen.
Bei drei Gemeinden, die sich knapp an dieser Grenze bewegen, wurde angeregt, die Haushaltssituation durch Konsolidierungsmaßnahmen zu verbessern. „Konsolidierungsmaßnahmen umfassen alles“, betont Kreiskämmerer Ingo Tiemann. Das sei grundsätzlich möglich durch Ertragsverbesserungen in Form von Steuern, Gebühren und Beiträge, aber auch durch Ausgabenkürzungen. Welchen Kurs die Gemeinde steuere, sei selbstverständlich ihr überlassen. Der Kreis Paderborn habe beispielsweise die Gemeinde Borchen bei der Genehmigung des Haushaltes für die Zukunft darauf hingewiesen, dass die Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer wesentlich unter den fiktiven Hebesätzen des Entwurfes des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2012 liegen. Auch bei der Erhebung von Gebühren könne theoretisch noch Potenzial ausgeschöpft werden. „Die Entscheidung über die konkreten Konsolidierungsmaßnahmen treffen die Gemeinden jedoch selbst im Rahmen ihrer Finanzhoheit. Den Räten bleibt es also unbenommen, wirksame Einsparungen vorzunehmen“, bekräftigt Tiemann. Entscheidend sei nur das saldierte Ergebnis, das den Vorgaben des Gesetzes entsprechen müsse.
Hintergrund: Der Kreis hat als Kommunalaufsicht die Verpflichtung, darauf zu achten, dass die Gemeinde ihre Aufgaben dauerhaft erfüllen können. Diese sog. „stetige Erfüllung ihrer Aufgaben“ setzt entsprechende finanzielle Verhältnisse voraus. Dabei achten die Städte in eigener kommunaler Selbstverantwortung darauf, die Haushaltswirtschaft effizient, wirtschaftlich und sparsam zu führen. Durch die Einführung des Neuen kommunalen Finanzmanagements mussten die Kommunen erstmalig eine Bilanz aufstellen, die u.a. das Eigenkapital ausweist. Bestandteil des Eigenkapitals ist die allgemein Rücklage und die Ausgleichsrücklage. Die kreisangehörigen Gemeinden haben nahezu vollständig ihre Ausgleichsrücklage verbraucht, so dass seit einem Jahr im Kreisgebiet vermehrt auf die allgemeine Rücklage zurückgegriffen werden muss. Wird diese aber in 2 aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren um mehr als 5 % verringert, muss die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen. Ein solches Konzept ist genehmigungspflichtig und zwingt die Kommunen zu einschneidenden Einsparmaßnahmen.
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