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Pressemeldung vom 06.07.2012

Neue Regelung im Zulassungsrecht:

Bei Umzug Autokennzeichen mitnehmen

Kreis Paderborn (krpb). „PB“ oder „HX“? Vielleicht „LIP“ oder doch „SO“?

Aufgrund einer neuen Regelung im Zulassungsrecht können Fahrzeughalter die künftig ihren Wohnort wechseln, neben Umzugskartons auch ihr Autokennzeichen mitnehmen. „PB“er dürfen also beispielsweise seit dem 1. Juli auch in Höxter „PB“er, „LIP“per im Kreis Soest „LIP“per bleiben.

Ab sofort können die Betroffenen bei einem Umzug innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen dank der neuen Regelung zum einen Kosten für neue Kennzeichenschilder sparen, zum anderen ihre regionale Verbundenheit auch über ihr Autokennzeichen zum Ausdruck bringen.

Bisher musste bei einem Umzug von der Zulassungsbehörde das für den neuen Wohnort gültige Kennzeichen zugeteilt werden.

Allerdings macht die Beibehaltung des „alten“ Kennzeichens eine Umschreibung des Fahrzeuges nicht überflüssig. In jedem Fall muss der Fahrzeughalter bei einem Umzug die Zulassungsstelle seines neuen Wohnortes aufsuchen, die Fahrzeugpapiere ändern lassen, damit ab diesem Zeitpunkt das Höxteraner- oder Soester-Kennzeichen in Paderborn geführt wird.

Die Regelung gilt jedoch nur für bereits zugelassene Fahrzeuge. Bei abgemeldeten Fahrzeugen mit „altem“ Kennzeichen, die wieder auf der Straße rollen sollen, ist in jedem Fall von der zuständigen Zulassungsbehörde ein für den jetzigen Wohnort gültiges Kennzeichen neu zuzuteilen.

Auch greift die Regelung nur bei einem Umzug innerhalb Nordrhein-Westfalens. Bei Zuzug aus einem anderen Bundesland ist das für den jeweiligen Kreis entsprechende Kennzeichen das Richtige.

Weitere Informationen erhalten Interessierte in der Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes des Kreises Paderborn, 05251 140 135.

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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