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Pressemeldung vom 05.08.2013

Wahl der neuen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen: Öffentliche Auslegung vom 12. bis 20. August im Paderborner Kreishaus

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Paderborn hat im April die Vorschlagliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen beim Land- und Amtsgericht Paderborn beschlossen. Die Liste kann vom 12. bis 20. August im Paderborner Kreishaus in der Aldegreverstraße 10 – 14 im Zimmer 519 (Kreisjugendamt) innerhalb der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung (montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12 Uhr, donnerstags von 14 bis 16 Uhr) eingesehen werden.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Liste mit den vorgeschlagenen Personen nicht nur einsehen. Sie haben eine gesetzliche Einspruchsmöglichkeit.

Die Vorschlagsliste mit eventuellen Einsprüchen muss direkt im Anschluss an diese Frist an das Landgericht übersandt werden. Dort tritt ein Ausschuss zusammen, welcher aus dem Vorschlag des Jugendhilfeausschusses des Kreises Paderborn die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen bestimmt.

Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen werden auf ehrenamtlicher Basis tätig. In die Zuständigkeit der Schöffengerichte fallen vor allem Jugendstrafangelegenheiten. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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