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Pressemeldung vom 29.07.2013

Betreuungsgeld ab August: 26 Anträge beim Kreisjugendamt Paderborn gestellt - Betreuungsgeldgesetz am 1. August in Kraft getreten –

Kreis Paderborn (krpb). Ab dem 1. August 2013 haben Eltern einen Anspruch auf Betreuungsgeld. Bereits 26 Anträge sind bis dato beim Kreisjugendamt Paderborn gestellt worden. Gezahlt wird das Geld an jene Mütter und Väter, die für ihr Kind keine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen, ihre Kleinkinder also selbst betreuen.

In der Regel kann das Betreuungsgeld vom Beginn des 15. Lebensmonats bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats bezogen werden. Beantragt werden kann diese staatliche Leistung für alle Kinder, die ab dem 1. Augst 2012 geboren wurden. Im ersten Jahr nach seiner Einführung werden monatlich 100 Euro gezahlt. Ab dem 1. August 2014 dann 150 Euro. Bezogen werden kann das Geld für maximal 22 Lebensmonate, längstens bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes.

Das Betreuungsgeld wird unabhängig davon gezahlt, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig sind, denn die Förderung knüpft nicht an eine Reduzierung der Erwerbstätigkeit eines oder beider Elternteile an. Das Betreuungsgeld wird als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II, den Kindergeldzuschlag und die Sozialhilfe angerechnet.

Jedoch fließt dieses Geld nicht automatisch. Es muss schriftlich beantragt werden beim Jugendamt des Kreises Paderborn, Aldegreverstraße 10 – 14, 33102 Paderborn. Die Antragsformulare können Interessierte dort erhalten oder unter www.kreis-paderborn.de herunterladen. Telefonische Informationen unter der 05251 308-604 (Ute Hochstein, Kreisjugendamt Paderborn).

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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