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Pressemeldung vom 11.01.2013

Alte Führerscheine behalten ihre Gültigkeit bis 2033

Neu-Führerscheine ab dem 19. Januar nur noch 15 Jahre gültig

Kreis Paderborn (krpb). Alle neuen Führerscheine, die ab dem 19. Januar ausgestellt werden, gelten aus Gründen der Fälschungssicherheit nur noch 15 Jahre. Alle alten Führerscheine behalten ihre Gültigkeit bis 2033. „Somit besteht jetzt überhaupt keine Notwendigkeit, seinen Führerschein noch kurzfristig umzutauschen“, betont die stellvertretende Leiterin des Straßenverkehrsamtes des Kreises Paderborn, Andrea Berhörster.

Hintergrund ist das Inkrafttreten der 3. Führerschein-Richtlinie, die ab dem 19. Januar die alte ersetzt und das Fahrerlaubnisrecht EU-weit harmonisieren soll. Nach Ablauf der 15 Jahre muss der neue EU-Führerschein erneut ausgestellt werden. Eine Prüfung oder ein Gesundheitscheck sind nicht vorgesehen.

Fazit: Für Altführerscheinbesitzer besteht überhaupt kein Druck. Zeit bis zum 19. Januar 2033. Spätestens dann müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Dokumente umgetauscht sein.

 

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