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Pressemeldung vom 16.01.2013

Jugendschöffen „im Namen des Volkes“ tätig – Kreis Paderborn sucht Jugendschöffinnen und Jugendschöffen - Bewerbungen bis zum 16. März möglich -

Kreis Paderborn (krpb). „Im Namen des Volkes“ sprechen deutsche Richterinnen und Richter jährlich unzählige Urteile. Doch nicht nur Berufsrichter befassen sich mit Vergehen und Verstößen gegen Recht und Gesetz. Auch das Volk sitzt direkt mit am Richtertisch. Über Schuld und Unschuld entscheiden neben den Richtern auch die ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen.

Diebstahl, Einbrüche, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verkehrs- oder Gewaltdelikte beschäftigen beispielsweise die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Die Amtsperiode der amtierenden Jugendschöffen endet mit Ablauf des Jahres 2013. Geeignete Nachfolger für diese verantwortungsvolle Tätigkeit für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 können sich bereits jetzt melden und Vorschläge und Bewerbungen bis zum 16. März 2013 beim Kreisjugendamt Paderborn, Aldegreverstraße 10-14, 33102 Paderborn, einreichen.

Aktiv an der Rechtsprechung als ehrenamtlicher Jugendschöffe teilnehmen und insbesondere in Jugendstrafangelegenheiten mitentscheiden, können Frauen und Männer, die mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre sind. Die Bewerber sollten erzieherisch befähigt sein und Erfahrungen in der Jugendarbeit mitbringen. Juristische Kenntnisse sind nicht nötig, doch erfordert das Amt ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Einfühlungsvermögen und Reife des Urteils, ebenso eine gewisse Berufs- und Lebenserfahrung, gesunden Menschenverstand und Menschenkenntnis.


In einer seiner nächsten Sitzungen entscheidet der Kreisjugendhilfeausschuss über die Vorschlagsliste geeigneter Personen für das Jugendschöffenamt bei den Jugendkammern und den Jugendschöffengerichten. Diese wird dann zur abschließenden Entscheidung an das Amtsgericht weitergeleitet.
Die Liste wird alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Vereine, Gruppen, Verbände und Parteien sind aufgerufen, geeignete Personen zu benennen, die bereit sind, das Ehrenamt zu übernehmen. Interessierte Einzelpersonen können sich persönlich bewerben.

Infos rund um das Schöffenamt und zum Bewerbungsverfahren erhalten Interessierte bei der Kreisverwaltung Paderborn unter 05251 308 621 (Markus Henke).

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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