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Pressemeldung vom 11.04.2013

BÜR-Kennzeichen: Kreisausschuss für Wirtschaft, Bau und Verkehr lehnt Wiedereinführung des Altkennzeichens ab

Kreis Paderborn (krpb). Klares „Nein“ gegen die Wiedereinführung des Altkennzeichens BÜR: Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Verkehr lehnten am Abend einheitlich die Wiedereinführung des vor der kommunalen Neuordnung gültigen Kfz-Kennzeichens BÜR im Kreis Paderborn ab.

Seit der Zusammenlegung der Kreise Paderborn und Büren 1975 wird das einheitliche Kfz-Kennzeichen PB ausgegeben. Durch die Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung können Kreise seit November 2012 mehrere Kennzeichen beantragen, sofern diese zuvor bis zum 25. Oktober 2012 vergeben worden waren. Durch diese Einschränkung wollte der Gesetzgeber so genannte Phantasiekennzeichen verhindern und letztlich einen „Schilderwirrwarr“ verhindern.

Der Rat der Stadt Büren hatte beim Kreis die Wiedereinführung des BÜR-Kennzeichens beantragt und sich dabei auf eine Umfrage der Hochschule Heilbronn im November 2011 gestützt. Danach hätten sich rund 60 Prozent der 272 befragten Bürgerinnen und Bürger für das BÜR-Kennzeichen ausgesprochen.

Eine mögliche Wiedereinführung war bereits im Februar 2012 vor dem Hintergrund einer „Meinungsumfrage“ des NRW-Verkehrsministers in den Kreisgremien diskutiert und abgelehnt worden: Der Kreis Paderborn müsse nach außen hin als eine Einheit und gebündelt auftreten, wie das z.B. im touristischen Bereich geschehe und wie es auch Strategie der OWL Marketing GmbH für die gesamte Region sei. Ein einheitliches Kennzeichen unterstütze diese Richtung. Mit der Wiedereinführung des BÜR-Kennzeichens ginge eine wichtige identitätsstiftende Wirkung für die Region verloren, so die Begründung.

Zurzeit sind im Kreis Paderborn noch 692 Fahrzeuge mit den Altkennzeichen unterwegs. Dabei handelt es sich in erster Linie um landwirtschaftliche Fahrzeuge. Insgesamt sind rund 221.597 Fahrzeuge zugelassen.

Die Nachfrage nach dem BÜR-Kennzeichen sei gering. Lediglich Besitzer von Oldtimerfahrzeugen hätten den Wunsch geäußert, das Altkennzeichen zu führen, heißt es in der Verwaltungsvorlage der Paderborner Kreisverwaltung. Für Oldtimerfahrzeuge bestehe jedoch aufgrund eines Erlasses des Verkehrsministers NRW seit 2011 die Möglichkeit, das alte Kennzeichen zu beantragen. Aber mit Auflagen: Das Fahrzeug muss noch unter dem alten Kennzeichen zugelassen sein und darf nicht länger als 12 Monate abgemeldet sein.

Die ostwestfälischen Kreise haben sich insgesamt gegen die Wiedereinführung auslaufender Kennzeichen ausgesprochen.

Die Wiedereinführung des Altkennzeichens steht nach dem Fachausschuss nun auf der Tagesordnung des Kreisausschusses. Die abschließende Entscheidung trifft der Paderborner Kreistag in seiner Sitzung am 22. April.

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