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Pressemeldung vom 04.06.2013

Landschaftsplan „Lichtenau“ liegt vom 20 Juni bis 19. Juli öffentlich aus - Landrat Manfred Müller stellt die Pläne in zwei Bürgerversammlungen in Lichtenau vor -

Direkt zu den Seiten des Umweltamtes zum Landschaftsplan Lichtenau und zu gesetzlich geschützten Biotopen.

Kreis Paderborn (krpb). Die natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser, Luft, Tiere und Pflanzen sind endlich. Deshalb muss mit ihnen sorgsam umgegangen werden. Nach dem Landschaftsgesetz müssen die jeweiligen lokalen Maßnahmen zum Schutz der Natur und zur Landschaftspflege rechtsverbindlich in einem Landschaftsplan festgesetzt werden. Letztlich bildet ein solcher Plan die Ressourcen einer Region ab und trägt dazu bei, die Entwicklungsmöglichkeiten, aber auch die Grenzen der Inanspruchnahme durch den Menschen aufzuzeigen. Für Lichtenau liegt ein solcher Plan jetzt im Entwurf vor und kann in der Zeit vom 20.06.2013 bis zum 19.07.2013 öffentlich von jedermann eingesehen werden. Bedenken und Anregungen können in diesem Zeitraum im Umweltamt der Paderborner Kreisverwaltung vorgebracht werden.

Der Geltungsbereich des Landschaftsplans umfasst das Stadtgebiet Lichtenau und erstreckt sich auf den Außenbereich.


Der einschließlich der Übersichtskarten liegt in der Zeit vom 20.06.2013 bis zum 19.07.2013 beim Umweltamt des Kreises Paderborn,

Zimmer 807 und 902, während der Dienststunden

 montags bis mittwochsvon 8.00 Uhr – 12.30 Uhr und
von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

 donnerstagsvon 8.00 Uhr – 12.30 Uhr und
von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

 freitagsvon 8.00 Uhr – 12.30 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Der Entwurf ist darüber hinaus im Internet einsehbar.

Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Mit der öffentlichen Auslegung tritt eine Veränderungssperre für die geplanten Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützten Landschaftsbestandteile in Kraft.

Gleichzeitig werden auf diesem Wege die Eigentümer/innen von Gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 62 Landschaftsgesetz unterrichtet.

Landrat Manfred Müller informiert zum Landschaftsplan in Bürgerversammlungen am

- Dienstag, 11.06.2013, 19.30 Uhr, Gaststätte Zur Post, Kirchstr. 4, Henglarn und am
- Donnerstag, 20.06.2013, 19.30 Uhr, Technologiezentrum, Leihbühl 21, Lichtenau.

Fragen beantwortet das Umweltamt, Susanne Pöhler, Tel. 05251 308-902 und Anette Radoy, Tel. 05251 308-807.

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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