Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Pressemeldung vom 20.03.2013

Landrat Manfred Müller nimmt Notarztstandort in der Kernstadt Delbrück in Rettungsdienstbedarfsplan auf

Kreis Paderborn (krpb). Landrat Manfred Müller wird einen Notarztstandort - montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr - in der Kernstadt Delbrück in den Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplans einbringen. Das kündigte er im Rahmen einer Presseerklärung an.

Ein Gutachter hatte den bestehenden Rettungsdienst des Kreises Paderborn unter die Lupe genommen und eine nahezu vollständige Notfallrettung (93,39 %) innerhalb der vorgegebenen Hilfsfristen festgestellt. Der Bedarfsplan legt 90 % als Zielgröße vor.

Die Standortstruktur der fünf Notarztsysteme in Büren, Hövelhof, Paderborn und Salzkotten wertete der Gutachter als bedarfsgerecht. Das fallweise unterstützende Notarztsystem in Delbrück-Westenholz sei aus seiner Sicht hingegen nicht zwingend bedarfsnotwendig. Gleichwohl sei im nördlichen Kreisgebiet ein zweites Notarztsystem in den Tagstunden von Montag bis Freitag erforderlich, weil dort regelmäßig die Nachfrage nach einem zweiten gleichzeitig vorzuhaltenden Noteinsatzfahrzeug zu erkennen ist (wegen der sog. Duplizitätsfälle, d.h. gleichzeitig auftretender Bedarf nach zwei Notärzten). Als Standort schlägt der Gutachter die Gemeinde Hövelhof vor. Eine Verlagerung in den Bereich der Kernstadt Delbrück könne ebenfalls in Betracht gezogen werden, werde aber aus seiner Sicht als nicht optimal bewertet.

„Durch einen Notarztstandort in der Kernstadt Delbrück erreichen wir eine bessere Verteilung auf die Fläche und es kann auch der südliche Kreis Gütersloh, vorrangig die Bereiche Verl und Schloß Holte-Stukenbrock mit vorsorgt werden", so Landrat Manfred Müller. „Wir müssen die notärztliche Versorgung ganzheitlich und perspektivisch auch unter dem drohenden Notärztemangel sehen“, so Müller. Das etablierte unterstützende Notarztsystem in Delbrück-Westenholz müsse für eine Übergangszeit erhalten bleiben, so der Landrat, der sich darüber hinaus für eine notärztliche Rund-um-die-Uhr Versorgung in Delbrück stark macht.
Der Rettungsdienstbedarfsplan wird eine Empfehlung enthalten, den bisherigen Standard zu erhalten. „Finanziell muss sich daran jedoch auch die Stadt Delbrück - wie bisher - beteiligen“, so Müller. Die Gremien des Kreises und die Krankenkassen müssen dem Rettungsdienstbedarfsplan noch zustimmen.

Hintergrund:

Nach dem Rettungsgesetz NRW sind die Kreise als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Dazu werden Bedarfspläne aufgestellt, in denen beispielsweise die Notarztstandorte, Zahl und Standorte der Rettungswachen sowie Qualitätskriterien wie Hilfsfristen, Ausstattung der Fahrzeuge mit medizinischen Geräten und Medikamenten usw. festgelegt werden. Diese Rettungsdienstbedarfspläne werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben. Basis der Fortschreibung ist ein Gutachten, in dem auch die regionalen Besonderheiten berücksichtigt und bewertet werden. Der Plan wird dann im Entwurf den Trägern der Rettungswachen, Hilfsorganisationen, sonstigen Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen und der örtlichen Gesundheitskonferenz zur Stellungnahme zugesandt und in den Kreisgremien diskutiert. Am 9. April steht der Entwurf des Rettungsdienstplanes auf der Tagesordnung des Kreissozial- und Gesundheitsausschusses.

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“