Ab Mai 2013 darf in nordrhein-westfälischen Gaststätten nicht mehr geraucht werden. Welche Konsequenzen hat das neue Nichtraucherschutzgesetz für Schützenfeste? Welche Auflagen sind zu beachten, damit der Jugendschutz greift? Wie definiert der Gesetzgeber eine Großveranstaltung? Diese und andere Themen standen auf der der Tagesordnung der Veranstaltung „Aktuelles aus dem Schützenwesen“, zu der Landrat Manfred Müller am Donnerstag, 21. März, ins Paderborner Kreishaus eingeladen hatte. Mit der Tagesordnung traf der Kreis ins Schwarze: Insgesamt 125 Schützenobristen und Vorstandsmitglieder informierten sich über folgende Themen:
• Auswirkungen des Nichtraucherschutzgesetzes auf die Schützenvereine
• Großveranstaltungen in Beziehung zu Brauchtumsveranstaltungen
• Jugendschutz im Zusammenhang mit Brauchtumsveranstaltungen
• Schießstandüberprüfungen durch die Kreispolizeibehörde
• Aufbewahrung von Vereinswaffen
• Gedenkkultur für den Frieden, Ehrung der Gefallenen, Zusammenarbeit mit dem Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge
Hier geht’s zur Power-Point-Präsentation, die auf der Veranstaltung gezeigt wurde und alle wichtigen Infos enthält.
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