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Pressemeldung vom 31.01.2013

Taxipreise im Kreis Paderborn steigen zum 1. Februar 2013

Kreis Paderborn (krpb). Nach viereinhalb Jahren Preiskonstanz werden die Taxipreise im Kreis Paderborn zum 1. Februar angehoben: Tagsüber beträgt der Kilometerpreis 1,70 Euro statt bisher 1,50 Euro. Das kommt einer Steigerung von 13,33 Prozent gleich. Nachts (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen zahlt der Fahrgast künftig 1,80 Euro statt bisher 1,60 Euro, was einer Preissteigerung von 12,5 Prozent entspricht. Angehoben werden auch die Grundpreise: Am Tag beträgt dieser künftig 2,70 Euro statt 2,50 Euro (+ 8 %), für die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zahlt der Fahrgast ab dem 1. Februar 2,90 Euro statt 2,70 Euro (+7,4 Prozent). Neu ist der Zuschlag bei Großraumfahrzeugen: Fahren mehr als vier Fahrgäste mit, müssen auf den Grundpreis sowohl tagsüber als auch nachts zusätzlich 1,50 Euro bezahlt werden.

Die neue Fahrpreisordnung war vom Paderborner Kreistag im Dezember vergangenen Jahres beschlossen worden. Sie tritt zum 1. Februar in Kraft. Allerdings fällt die Tariferhöhung nicht so hoch aus wie vom Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen (VSPV) gefordert. Dieser wollte zudem einen eigenen Tarif für Großraumtaxen sowie die Einführung eines Feiertagszuschlags von 30 % auf die Fahrpreise an Weihnachten und Silvester. Stattdessen hatte die Verwaltung den Zuschlag von 1,50 Euro auf den Grundpreis bei Fahrten im Großraumtaxi (bei Beförderung von mehr als vier Fahrgästen) vorgeschlagen. Eine solche oder ähnliche Regelung gibt es bereits in 24 von 31 Kreisen in NRW. Der beantragte Feiertagszuschlag an Weihnachten und Silvester wurde abgelehnt, weil das kontraproduktiv für das Gewerbe selbst und dem Kunden nur schwer vermittelbar sei, heißt es in der Begründung der Verwaltung. Befürchtet worden war zudem, dass alkoholisierte Bürger sich bei zu hohen Taxipreisen dann doch ans Steuer wagen könnten.

Letztmalig waren die Preise im Juli 2008 moderat angehoben worden. Der VSPV machte in seinem Antrag vom Juli 2012 vor allem die erheblich gestiegenen Spritpreise und Personalkosten geltend. Diese könnten nicht durch innerbetriebliche Sparmaßnahmen aufgefangen bzw. durch den Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken beeinflusst werden.

Von den insgesamt 33 Taxiunternehmen im Kreis Paderborn gehören insgesamt 13 Taxiunternehmen dem Verband an. Allerdings betreiben diese mehr als 50 Prozent der im Kreis Paderborn fahrenden bzw. genehmigten Taxis (59 von insgesamt 115 Fahrzeugen). Das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren ergab bei den nicht organisierten Taxibetrieben folgendes Stimmungsbild: Von den 20 nicht im Verband organisierten Unternehmen hat sich ein Taxibetrieb mit 11 Taxis zustimmend geäußert, 7 kleinere Unternehmer mit insgesamt neun Fahrzeugen hatten sich gemeinsam gegen eine Preissteigerung ausgesprochen. Zwei Taxibetriebe mit insgesamt sechs Taxis hatten sachfremde Gründe angeführt. Die restlichen zehn Betriebe mit insgesamt 30 Taxis hatten sich nicht gemeldet. Eine nicht abgegebene Stellungnahme gilt nach Ablauf der Anhörungsfrist als Zustimmung.

Von den 10 Städten und Gemeinden waren lediglich drei Stellungnahmen abgegeben worden. In zwei Fällen wurden, abgesehen vom Feiertagszuschlag, keine Einwendungen geltend gemacht. Eine Stadt hielt die Preiserhöhung für gerechtfertigt. Genau wie die Industrie- und Handelskammer, die gleichzeitig aber auch zu bedenken gab, dass die finanzielle Belastbarkeit der Fahrgäste begrenzt sei. Zudem hatte die Verwaltung einen landesweiten Vergleich erstellt, um das Pro und Contra einer Erhöhung abwägen zu können. Dabei war festgestellt worden, dass die Taxipreise im Kreis seit geraumer Zeit unter den Landesmittelwerten liegen.

Neu festgelegt worden ist zudem, wie eine Quittung auszusehen hat, die jedem Fahrgast auf Verlangen auszustellen ist. Daraus hervorgehen müssen das gezahlte Beförderungsentgelt, die Unternehmeranschrift, die Ordnungsnummer des Taxis, das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs, Datum und Uhrzeit sowie auf Wunsch auch die Angabe der gefahrenen Strecke und ggfls. auch eine stichwortartige Beschreibung des Fahrweges. Darüber hinaus muss aus der Quittung auch der Name der Fahrerin oder des Fahrers in leserlicher Form ersichtlich sein.

Zum Hintergrund: Will man Taxipreise ändern, so geht das nur über eine Änderung der Fahrpreisordnung für die vom Kreis Paderborn genehmigten Taxis. Nach dem Anhörverfahren geht das Ganze zuvor in den Fachausschuss. Die abschließende Entscheidung trifft der Paderborner Kreistag.

 

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