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Pressemeldung vom 06.03.2013

Baubeginn für 21 Windräder in Bad Wünnenberg - Kreis Paderborn wird Windpark voraussichtlich im März genehmigen -

Kreis Paderborn (krpb). Der Kreis Paderborn hat Anfang der Woche den vorzeitigen Beginn für die Errichtung von 21 Windrädern in Bad Wünnenberg zugelassen. Der Bauherr hatte beantragt, mit den Fundamenten beginnen zu können. „Da der Antragsteller über alle baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt und absehbar ist, dass die Genehmigung für die Errichtung der Fundamente erteilt werden wird, mussten wir diesen Antrag positiv bescheiden“, erläutert Baudezernent Martin Hübner.

Mit der Erteilung der abschließenden Baugenehmigung ist noch im März zu rechnen. Diese wird dann rechtzeitig im Amtsblatt für den Kreis Paderborn sowie in den Tageszeitungen bekannt gemacht. Mitgeteilt wird dann auch, wo und wann die Genehmigung eingesehen werden kann.

Zum Hintergrund: Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte am 20. November 2012 den Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bad Wünnenberg für unwirksam erklärt. Der FNP stellt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet dar, indem er aufzeigt, welche Flächen einer baulichen Nutzung zugeführt werden oder welche unbebaut bleiben sollen. In einem FNP sind auch so genannte Windkonzentrationszonen ausgewiesen, also Flächen, auf denen Windkraftanlagen errichtet werden dürfen. Nach dem Urteil aus Münster hatte die Stadt Bad Wünnenberg beim Kreis Paderborn beantragt, die Entscheidung für die bereits beantragten 21 Windräder in der Feldflur nördlich der Stadtteile Leiberg und Bad Wünnenberg (Sintfeld) zurückzustellen, bis ein neuer Flächennutzungsplan erarbeitet und in Kraft getreten ist. Das hatte der Kreis Paderborn ablehnen müssen, weil der Bauantrag aus dem Jahre 2010 stammt und durch die Unwirksamkeit des FNP die Stadt über keine ausgewiesenen Konzentrationszonen für Windräder mehr verfügt. Somit können auch keine Bauanträge abgelehnt werden mit der Begründung, dass die beantragten Windräder außerhalb der Konzentrationszonen stehen würden und damit planungsrechtlich unzulässig wären. Gegen diese Entscheidung hatte die Stadt wiederum in einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Minden geklagt. Dieser Antrag war vom Gericht abgewiesen worden.

Landrat Manfred Müller und Baudezernent Martin Hübner hatten in vielen Gesprächen und auch im Rahmen einer Sitzung des Stadtrats immer wieder betont, dass der Kreis rechtskonforme Entscheidungen treffen müsse. „Wenn jemand einen Bauantrag stellt und alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, hat er einen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung“, bekräftigt Hübner. Andernfalls drohen dem Kreis beträchtliche Schadensersatzforderungen: Pro Monat und Anlage bewegen sich diese im fünfstelligen Bereich, die von keiner Versicherung übernommen würden, weil der Kreis in diesem Fall schuldhaft einen entscheidungsreifen Bauantrag ablehnen würde.

Die Stadt Bad Wünnenberg müsste das so gemeindliche Einvernehmen erteilen und dem Bauantrag zustimmen. Das genau hat sie aber nicht getan. „Also ist der Kreis Paderborn als kommunale Aufsichtsbehörde gezwungen, dieses Einvernehmen zu ersetzen“, erläutert Hübner. Da die Erteilung der Genehmigung sich verzögert, weil die Stadt Bad Wünnenberg die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB rechtswidrig verweigert und dieses daher im Wege eines kommunalaufsichtlichen Verfahrens ersetzt werden muss, kann ein Bauherr einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn stellen. Das ist in diesem Fall geschehen. Die Voraussetzungen für die Zulassung eines vorzeitigen Baubeginns nach § 8a Bundesimmissionsschutzgesetz sind erfüllt. Dort heißt es u.a., dass die Genehmigungsbehörde auf Antrag zulassen soll, dass bereits vor Erteilung der Genehmigung mit der Errichtung einschließlich der Maßnahmen, die zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Anlage erforderlich sind, begonnen werden könne, wenn mit einer Entscheidung zu Gunsten des Antragstellers zu rechnen sei. Das ist hier der Fall.

Die Erteilung der Baugenehmigung sowie Zeit und Ort der Auslegung sind öffentlich bekannt zu machen. Mit dieser öffentlichen Auslegung gilt formal die Genehmigung auch Dritten gegenüber als zugestellt. Die Klagefrist beginnt zu laufen.

Insgesamt liegen dem Kreis Paderborn 16 Anträge für insgesamt 50 Windkraftanlagen in Bad Wünnenberg vor. Diese werden nun sukzessive nach Prüfung aller rechtlichen Voraussetzungen beschieden werden.

 

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