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Pressemeldung vom 22.10.2013

Antragstellung erfordert Veröffentlichungspflicht: Bekanntmachung über 18 Windkraftanlagen in Lichtenau erfolgt

Kreis Paderborn (krpb). Die Kreisverwaltung Paderborn weist darauf hin, dass in den im amtlichen Teil veröffentlichte Bekanntmachungen über beabsichtigte Baumaßnahmen nach den Formvorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu veröffentlichen sind. Zuletzt erfolgte dort die Bekanntmachung über 18 Windkraftanlagen in Lichtenau (Ortsteile Grundsteinheim, Iggenhausen, Herbram).

Auf keinen Fall könne man aus solchen Veröffentlichungen bereits ableiten, dass diese Anlagen künftig auch eine Genehmigung erhalten werden. Erst im Verlauf des Genehmigungsverfahrens werden verschiedenste Vorschriften geprüft. Die Entscheidung darüber, ob eine solche Genehmigung dann erteilt werden kann, ergibt sich erst im Laufe des weiteren Verfahrens.
Insbesondere ist natürlich in diesem Genehmigungsverfahren auch die Stellungnahme der Stadt Lichtenau zu berücksichtigen, zumal die Stadt gegenwärtig ihren Flächennutzungsplan überarbeitet. Ziel ist es, Windvorranggebiete auszuweisen.

Die Veröffentlichung dient ausschließlich dazu, das Vorhaben bekanntzugeben und damit die Möglichkeit zu eröffnen, Anregungen und Bedenken gegen das Vorhaben vorzubringen.

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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