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Pressemeldung vom 09.05.2014

Landrat Manfred Müller hakt nach: "Keine Amnestie für Altverfahren" Strengere EU-Subventionsregeln: Was gilt für alte „Vergehen“?

Kreis Paderborn (krpb). Mit den jüngst auch auf deutsch veröffentlichten „Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften“ will die EU fairen Wettbewerb für Europas Luftfahrverkehr sicherstellen. Das neue Regelwerk soll u.a. verhindern, dass weiterhin massiv Steuergelder in unrentable Regionalflughäfen gepumpt werden. Aus Sicht von Landrat Manfred Müller ist das erst einmal ein gutes Signal: Unzulässige Beihilfen würden nicht länger toleriert. Doch die neuen Leitlinien haben aus seiner Sicht einen gewaltigen Haken: Aktuell betroffene Flughäfen, die sich nicht aus eigener Kraft finanzieren können, wird eine Übergangsfrist von 10 Jahren eingeräumt. Spätestens dann müssen sie schwarze Zahlen im operativen Bereich schreiben. „Gilt diese Frist auch uneingeschränkt für jene, die bereits seit Jahren von der EU wegen des Verdachts unzulässiger Beihilfen überprüft werden?“, fragt Müller in einem Schreiben an den für Wettbewerb zuständigen Vizepräsident der EU-Kommission, Joaquín Almunia. Er bittet darin um Klärung der Frage, wie die EU mit Alt-Beschwerdeverfahren zu verfahren gedenke. „Was gilt für die eindeutigen Wettbewerbsverzerrungen der Vergangenheit?“ Konkret geht es um den Flughafen Dortmund. Sollte auch hier die Übergangfrist von 10 Jahren gelten, „dann halte ich das für nicht hinnehmbar“, erklärt Müller.


Um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, sind nach Art. 107 des Gemeinschaftsvertrages der Europäischen Union staatliche Beihilfen nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Werden Subventionen gezahlt, die nicht mit dem EU-Vertrag vereinbar sind, müssen sie sogar zurückgezahlt werden.


Seit 2007 prüft die EU bereits, ob das Förderprogramm NERES der Betreibergesellschaft des Dortmunder Flughafens nicht bereits den Tatbestand der unzulässigen Beihilfe erfüllt. Mit diesem Programm wurden im Zeitraum Mitte 2004 bis 2009 neue Flugverbindungen „angefüttert“. Genau in dieser Phase waren beim Paderborner Regionalflughafen deutliche Rückgänge bei den Passagierzahlen zu verzeichnen. Danach wurde in Dortmund das Programm NEO aufgelegt, das ebenfalls von der EU-Kommission überprüft wird. Die Subventionierung in Dortmund kostete nach Auffassung der Paderborner den heimischen Airport Tausende von Fluggästen. Fortgesetzt wurde dieser aus Paderborner Sicht wettbewerbsverzerrende Zustand durch eine nicht kostendeckende Entgeltordnung und das Ausklammern bestimmter Leistungen in der Preisstellung. Das dadurch entstehende Loch bei den Einnahmen störte den Dortmunder Flughafen nicht wirklich: Denn die jährlichen Defizite in Höhe von rund 18-20 Millionen wurden durch die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zwischen den Dortmunder Stadtwerken und dem Flughafen verrechnet. Also letztlich auf Kosten des Steuerzahlers.


Der Paderborn Lippstadt Airport arbeitet seit vielen Jahren operativ (ohne Abschreibungen) im Gewinnbereich, d.h. ohne Betriebsbeihilfen im EU-Sinne. Der Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter hatte in der Vergangenheit wiederholt kritisiert, dass er mit unfairen Mitteln von Dortmund und zusätzlich von Kassel-Calden in die Zange genommen würde. Es ist zu befürchten, dass beide Flughäfen bis 2024 hohe Millionenbeträge an Betriebsbeihilfen kassieren. Das dürfe die EU-Kommission nicht ohne Weiteres legitimieren, so Müller. Die Übergangsfrist von 10 Jahren sei lediglich zur Abfederung unbilliger Härten im neuen Regelwerk geschaffen worden. 


Dürften nun auch Altfälle wie Dortmund von der Übergangsregelung profitieren, so würde dies „rechtschaffen agierende Flughäfen treffen, die durch das inakzeptable Geschäftsgebaren ihrer Wettbewerber in die Schieflage geraten seien. „Wir würden über seinen sehr langen Zeitraum weiter unangemessen beeinträchtigt“, erklärt Müller abschließend und bittet um klärende Antwort aus Brüssel.

 

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