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Pressemeldung vom 07.03.2014

Reitkennzeichen nicht vergessen

Reiten auf ausgewiesenen Fuß- und Radwegen verboten

Kreis Paderborn (krpb). Einen Hauch von Frühling mit viel Sonnenschein versprechen die Meteorologen für die kommenden Tage. Wer ausreiten will, sollte das Reitkennzeichen nicht vergessen bzw. beantragen, falls noch nicht geschehen. Das Reitkennzeichen ist eine Art „Nummernschild für Pferde“: Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss laut Landschaftsgesetz NRW ein gut sichtbares, am Zaumzeug des Pferdes beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Auf die gelbfarbigen Schilder müssen die jährlich wechselnden, farblichen Aufkleber angebraucht werden. In diesem Jahr sind nur blaue Plaketten mit der Ziffer 14 (steht für das Jahr 2014) gültig.

Reiter, die ohne das erforderliche Kennzeichen und ohne gültige Reiterplakette unterwegs sind, müssen mit Bußgeldern rechnen. Es reicht auch nicht, das Kennzeichen bei einer Kontrolle aus der Jacken- oder Hosentasche zu ziehen und vorzuzeigen. Eine sichtbare Kennzeichnung am Zaumzeug des Pferdes ist Pflicht.

Grundsätzlich ist das Reiten im Kreis Paderborn erst einmal auf allen Straßen und Wegen zulässig. Aber es gibt auch Verbote: Ausgewiesene Fuß- und Radwege sind tabu für Pferd und Reiter. Zu erkennen sind diese Wege am blau-weißen Schild. Hier darf weder geritten noch das Pferd „als Fußgänger“ am Halfter geführt werden. Geritten werden darf auch nicht auf Wanderwegen und Wanderpfaden sowie Sport- und Lehrpfaden. Weitere Tabuzonen für Reiter sind Feldraine, Böschungen, Waldschneisen und zum privaten Wohnbereich gehörende oder einem gewerblichen oder öffentlichen Betrieb dienende Flächen. In Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und geschützten Biotopen nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz sowie innerhalb geschützter Landschaftsbestandteile ist das Reiten außerhalb von Straßen und Wegen ebenfalls generell verboten. Wer diese Verbote missachtet und bei einer Kontrolle auffällt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Die nicht als benutzungspflichtig ausgewiesenen Wege entlang von Straßen stehen Reitern ebenso wie allen anderen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung. Natürlich gelten auch hier die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Auf den Internetseiten des Kreises sind zudem aktuelle Reitwegekarten hinterlegt: Eingezeichnet sind ein Reitweg im Bereich des Truppenübungsplatzes Senne, im Bereich des Naturschutzgebietes "Moosheide" und im Bereich des Naherholungsgebietes "Haxtergrund".
Die erstmalige Ausgabe eines Reitkennzeichens inklusive Reitplakette kostet 40,- €. Für die jährlich zu erneuernde Reitplakette ist ein Betrag von 31,- € zu entrichten. Die Einnahmen werden zur Neuanlage und Unterhaltung von Reitwegen verwendet.

Die Reitkennzeichen und Plaketten können ebenso wie die aktuellen Reitwegekarten des Kreises Paderborn persönlich bei
Herr Bruß 05251 308-6604 oder brussf@kreis-paderborn.de, vom Umweltamt der Kreisverwaltung Paderborn erworben werden. Pferdehalter, die bereits ein Kennzeichen besitzen und die Plakette nicht jedes Jahr neu beantragen möchten, können sie sich am Anfang eines jeden Jahres automatisch zusenden lassen. Unter www.kreis-paderborn.de sind zudem die Antragsformulare hinterlegt.

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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