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Pressemeldung vom 03.03.2015

Paderborner Kreistag beschließt Anhebung der Taxipreise zum 1. Mai

Preise steigen durchschnittlich um rund 10 Prozent


Kreis Paderborn (krpb). Die Taxipreise im Kreis Paderborn steigen zum 1. Mai um durchschnittlich 10,2 Prozent. Der Paderborner Kreistag beschloss am gestrigen Abend mehrheitlich die Anhebung der Preise. Zuvor hatte bereits der Kreisausschuss für Wirtschaft, Bau und Verkehr grünes Licht gegeben. Beantragt worden war vom Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonennahverkehrs NRW (VSPV) eine Erhöhung um durchschnittlich 13,8 Prozent.

Tagsüber beträgt der Kilometerpreis 1,90 Euro statt bisher 1,70 Euro. Das kommt einer Steigerung von 11,7 Prozent gleich. Nachts (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen zahlt der Fahrgast künftig 2,00 Euro statt bisher 1,80 Euro, was einer Preissteigerung von 11,1 Prozent entspricht. Angehoben werden auch die Grundpreise: Am Tag beträgt dieser künftig 3,00 Euro statt 2,70 Euro (+ 11,1 %), für die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zahlt der Fahrgast ab dem 1. Mai voraussichtlich 3,20 Euro statt 2,90 Euro (+10,3 Prozent). Fahren mehr als vier Fahrgäste im Großraumtaxi mit, müssen auf den Grundpreis sowohl tagsüber als auch nachts zusätzlich ein Zuschlag bezahlt werden, der von 1,50 Euro auf 2 Euro angehoben wird.
Letztmalig waren die Preise im Februar 2013 angehoben worden. Der VSPV machte in seinem Antrag vom August 2014 vor allem Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro geltend, was einer Lohnsteigerung von 34 Prozent entspreche. Hinzu kämen Preissteigerungen bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen, gestiegen Kosten für Reparatur und Inspektion. Die Kosten für Dieselkraftstoff sind allerdings laut ADAC im vergangenen Jahr um rund 13 Prozent gesunken.

Zuvor war das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren durchgeführt worden. Zudem hatte die Verwaltung einen OWL-weiten Vergleich erstellt, um das Pro und Contra einer Erhöhung abwägen zu können. Im Schnitt erhöhen die Kreise in OWL ihre Taxipreise um 13,3 Prozent. Mit 10,2 Prozent liegt der Kreis Paderborn darunter.
Die unterschiedlichen Interessenlagen könnten nur durch einen Kompromiss gelöst werden, so die abschließende Bewertung der Paderborner Kreisverwaltung. Auch im Anhörungsverfahren habe sich insgesamt abgezeichnet, dass eine 1:1 Umsetzung der Erhöhung des Mindestlohnes nicht erfolgen sollte sondern die Tarife moderat anzupassen seien. Genau dieser Linie folgte auch die Beschlussempfehlung der Verwaltung. Die neue Fahrpreisordnung tritt zum 1. Mai in Kraft.

Zum Hintergrund: Will man Taxipreise ändern, so geht das nur über eine Änderung der Fahrpreisordnung für die vom Kreis Paderborn genehmigten Taxis. Berechtigt hierzu ist laut der Gesetz der Kreis Paderborn. Sobald ein Antrag vorliegt, folgt ein gesetzlich vorgeschriebenes Anhörungsverfahren. Hier sind Träger der öffentlichen Belange wie z.B. die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die Bezirksregierung, Industrie- und Handelskammer, Gewerkschaft sowie alle im Kreis Paderborn ansässigen Taxiunternehmen zu hören bzw. um Stellungnahme zu bitten. Nach dem Anhörungsverfahren geht das Ganze zuvor in den Fachausschuss und Kreisausschuss. Die abschließende Entscheidung trifft der Paderborner Kreistag.

 

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