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Pressemeldung vom 12.08.2015

Land NRW unterstützt kommunale Wohnungsunternehmen und Privatinvestoren mit zinsgünstigen Darlehen

Das Land NRW unterstützt mit einem eigens aufgelegten Förderprogramm die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber/innen. Sowohl kommunale Wohnungsunternehmen als auch Privatinvestoren können zinsgünstige Darlehen mit Tilgungsnachlässen erhalten, wenn sie Wohnraum für Flüchtlinge in Neubauten oder in vorhandenen Gebäuden anbieten. Ziel dieses Förderprogramms im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung ist es, einen Beitrag zur Schaffung und Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber zu leisten, die den Kommunen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zugewiesen werden.

Die genauen Voraussetzungen und der Förderumfang ergeben sich aus den Richtlinien zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü). Gefördert werden zum einen Neubauten, die anschließend als Mietwohnungen Flüchtlingen und Asylbewerbern zur Verfügung gestellt werden. Zinsgünstige Darlehen gibt es aber auch für den Umbau vorhandener Gebäude und Wohnungen. Darunter fallen beispielsweise auch Bürogebäude, die zu Wohnraum umfunktioniert werden.
Das Darlehen beträgt in den Kommunen des Kreises Paderborn bei Neubau 1.500,00 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Aus- und Umbauten in vorhandenen Häusern werden mit 1.125,00 Euro je Quadratmeter Wohnfläche unterstützt. Beantragt werden können auch Zusatzdarlehen. Zur Herrichtung oder Anpassung von Wohnraum für Flüchtlinge wird ein Darlehen in Höhe von 100 % der entstehenden Kosten, maximal 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche gewährt.

Die Darlehen sind bis zum Ablauf von 10 Jahren zinsfrei, danach bis zum Ablauf der Dauer der Zweckbindung mit 0,5 % jährlich zu verzinsen. Daneben ist ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % jährlich zu entrichten. Näheres regeln die Richtlinien.

Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien, insbesondere auch zur erforderlichen Eigenleistung und zu den Qualitätsanforderungen, erhalten Interessierte beim Kreis Paderborn, Amt für Bauen und Wohnen, Aldegreverstraße 10 – 14, 33102 Paderborn,  05251 308-6322 oder 05251 308-6323 und E-Mail: amt63@kreis-paderborn.de.

 

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