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Pressemeldung vom 07.06.2015

Damit Kinder und Jugendliche ihren Weg finden

- Kinder- und Jugendförderplan des Paderborner Kreisjugendamtes erschienen –

Kreis Paderborn (krpb). Wie unterstützt ein Jugendamt die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Vereinen, Verbänden oder bei Trägern der öffentlichen Jugendhilfe? Was leisten Jugendamt und dessen Kooperationspartner, um Kinder und Jugendliche zu fördern? Das alles kann im mittlerweile dritten Kinder- und Jugendförderplan des Paderborner Kreisjugendamtes nachgelesen werden. Wie der Name bereits sagt, sind darin auf 46 Seiten beschrieben, mit welchen Projekten und Angeboten das Jugendamt und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Kinder und Jugendliche fördern, sie stark machen und darin unterstützen möchten, ihren Weg im Leben selbständig und selbstbewusst zu finden. Sie sollen ihre Fähigkeiten und Talente entfalten und gesund aufwachsen. Das Werk kann auf den Kreisseiten unter www.kreis-paderborn.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Beschrieben sind darin die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendförderung. Im Einzelnen sind dies die Jugendverbandsarbeit, die offene Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit sowie der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz. Gesetzliche Grundlage ist das 8. Sozialgesetzbuch, Kinder- und Jugendhilfegesetz. Der Kreis Paderborn und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben gemeinsam ergänzend hierzu auch so genannte Querschnittsaufgaben für sich festgelegt. Dazu zählen Bildung, Inklusion, Medien und Kindesschutz. Diese basieren auf Erkenntnissen der kommunalen Jugendhilfeplanung sowie Auswertung von Jugendstudien und gesetzlichen Novellierungen. Was auf den ersten Blick so trocken daher kommt, „ist eine Riesenaufgabe und eine Riesenverantwortung für alle, die sich um Kinder und Jugendliche kümmern“, sagt Kreisjugendamtsleiter Hermann Hutsch. Beispiel Kinder- und Jugendschutz: Zunächst bietet das Jugendamt sowie die verschiedenen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine ganze Reihe von Angeboten zur Sucht- und Gewaltprävention, Medienerziehung, Projekte gegen Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus sowie gezielte Förderung von Jungen und Mädchen. Konkret werden seitens des Jugendamtes beispielsweise in den Schulen Theaterstücke zu den Themen Mobbing, Gewalt und Gefahren im Internet angeboten, Eltern- und Informationsabende durchgeführt sowie Weiterbildungsveranstaltungen für alle angeboten, die mit Jugendlichen zu tun haben. Das alles geschieht in Zusammenarbeit mit Jugendeinrichtungen, Schulen, Polizei und Ordnungsbehörden. Dazu zählen dann beispielsweise auch gemeinsame Jugendschutzkontrollen auf Festen oder an Alkoholverkaufsstellen wie Tankstellen, Kiosken oder Supermärkten. Ziel ist es letztlich, für Gefahren zu sensibilisieren und zu verhindern, dass etwas passiert.

Ganz wichtig ist auch die gesetzlich geforderte Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen. „Kinder und Jugendliche sollen die Auswirkungen ihres Engagements spüren, nachvollziehen und sich damit identifizieren können“, heißt es wörtlich im Bericht. Sie sollen letztlich die Erfahrung machen, dass man Demokratie nicht konsumiert sondern Demokratie vom Mitmachen und Mitverantwortung lebt. Umfragen zur Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen zählen dazu, da sie Experten in eigener Sache seien und ihre Bedürfnisse am besten kennen. Die Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen werden in Gruppenstunden, Ferienfreizeiten, aber auch in Gremien wie Vereinsvorständen, Jugendräten, Kuratorien und Jugendausschüssen thematisiert. Spielflächen werden beispielsweise gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen überprüft. Der jährlich statt findende Weltkindertag wird immer gemeinsam gestaltet.

Im letzten Kapitel werden praxisorientierte Angebote des Kreises vorgestellt, die eine besondere Unterstützung bei der aktiven Umsetzung von Kinder- und Jugendarbeit für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe darstellen. Dazu zählen Seminare für Jugendleiterinnen und Jugendleiter, Fortbildungen, Ferienfreizeiten, Internationale Jugendbegegnungen oder auch spezielle Angebote für Schulen, die aktuelle Trends aufgreifen. Darüber hinaus werden Jugendgruppen kostenlos verschiedene Materialien und Geräte (Zelte, Spiel- und Sportgeräte, Beamer…) zur Verfügung gestellt. Angemietet werden können zudem zwei Jugendzeltplätze im Kreisgebiet Paderborn. Darüber hinaus kann von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ein finanzieller Zuschuss beim Kreis für verschiedene Projekte wie z.B. Ferienfreizeiten, Medienarbeit, Jugendpflegematerial usw. beantragt werden.

Der Kinder- und Jugendförderplan schließt mit der Darstellung der Häuser der Offenen Tür und offenen Treffpunkte im Kreisgebiet. Darüber hinaus stehen in 98 Jugend- und Pfarrheimen Räume für Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. Die Arbeit dieser Einrichtungen stellen ein wohnraumnahes Angebot der Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 27 Jahren dar. An die Teilnahme an den Freizeitaktivitäten in den Einrichtungen ist keine Mitgliedschaft oder Zugangsvoraussetzung gebunden. Alle Kinder und Jugendlichen sind angesprochen und eingeladen. Sowohl hauptamtliche Fachkräfte als auch ehrenamtliche Gruppenleiter begleiten die Kinder- und Jugendarbeit. Im Kinder- und Jugendförderplan sind alle Einrichtungen mit Anschriften aufgeführt.

 

Hintergrund:

 

Mit Beschluss des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFÖG) durch den Landtag Nordrhein-Westfalen im Oktober 2004 wurden Land und Kommunen verpflichtet, einen Kinder- und Jugendförderplan für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode aufzustellen. Unter der Federführung des Kreisjugendamtes Paderborn und mit wesentlicher Beteiligung der Arbeitsgemeinschaften AG 78 „Jugend“ und „offene Kinder- und Jugendarbeit“ ist inzwischen der 3. Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Paderborn aufgelegt und durch den Paderborner Kreisjugendhilfeausschuss verabschiedet worden. Autorinnen und Autoren sind Anna Brathun, Roland Gladbach, Christiane Hagen sowie Edith Rehmann-Decker vom Paderborner Kreisjugendamt sowie der Vertretung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Der Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes umfasst alle Städte und Gemeinden des Kreises Paderborn mit Ausnahme der Stadt Paderborn. Diese verfügt über ein eigenes Jugendamt.

 

 

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