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Pressemeldung vom 11.02.2015

Kreisjugendamt Paderborn setzt auf frühe Wahrnehmung von Alarmsignalen - Meldungen von Kindeswohlgefährdungen im Kreis Paderborn konstant hoch -

Kreis Paderborn. Die Meldungen von Kindeswohlgefährdungen im Kreis Paderborn bewegen sich auf anhaltend hohem Niveau: In 2014 erreichten das Paderborner Kreisjugendamt 335 Meldungen einer vermuteten Kindeswohlgefährdung. Im Jahr davor waren es 345 Meldungen. „Damit haben wir im zweiten Jahr in Folge einen Wert über der 300-Marke, also eine Stagnierung auf hohem Niveau“, bilanziert Jugendamtsleiter Hermann Hutsch. Hinter diesen Zahlen verbergen sich menschliche Dramen und vor allem Kinder, die Hilfe brauchen. 520 Kinder waren im letzten Jahr von Gefährdungsmeldungen betroffen. Im Vergleich zu 2012 ist das eine Steigerung von 30 Prozent. „Diese Entwicklung sehen wir mit Sorge“, sagt Hutsch.

Bei dieser Bilanz gibt es aus Sicht der staatlichen Kinderschützer auch einen positiven Aspekt. Jede dieser Meldungen sei ein Indiz dafür, dass die Öffentlichkeit wachsam sei und hinschaue. Kinderschutz werde mehr und mehr als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen. Das Vertrauen in das Jugendamt als Schutzbehörde, die mit viel Fingerspitzengefühl auch die Elternrechte wahrnehme, sei gewachsen. Das spiegelten auch die Meldungen aus den funktionierenden Früherkennungssystemen und den Bündnissen für den Kinderschutz, so der Jugendamtsleiter. „Wir warten nicht ab, sondern strecken die Fühler aus und setzen auf die frühe Wahrnehmung von Alarmsignalen“, betont Hutsch. Fast die Hälfte der Meldungen kam in 2014 aus Schulen, Krankenhäusern, von der Polizei oder anderen Verbündeten im „Sozialen Frühwarnsystem“. Das ist deutlich mehr als der Anteil der Privatpersonen (117), die im letzten Jahr Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung entdeckt hatten und meldeten.

„Agieren geht vor Reagieren“, lautet der Leitgedanke des präventiv ausgerichteten Kindesschutzes beim Kreis Paderborn. Gesetzt werde auf frühe Beratung und frühe Hilfen, bevor die Situation eskaliere.
Sobald eine solche Meldung eintrifft, erfolgt eine so genannte Risikoüberprüfung. Im Paderborner Kreisjugendamt werden fünf Gefährdungsstufen unterschieden. Je nach Einschätzung der Fachkräfte werden dann Maßnahmen eingeleitet: Diese reichen von Erziehungsberatung, Elternkompetenztraining, sozialpädagogische Familienhilfe über Schutzpläne bis hin zur Inobhutnahme. Schutzpläne und Inobhutnahmen mit oder gegen den Willen von Eltern, sind die letzte Möglichkeit in ganz akuten Gefährdungsfällen.

Von den in 2014 als gefährdet gemeldeten 520 Kindern und Jugendliche gab es für 171 nach der Risikoeinschätzung Entwarnung: Festgestellt wurde keine akute Gefährdung sondern lediglich Beratungsbedarf. Bei weiteren 130 Kindern wurde eine unzureichende Förderung wahrgenommen. „Für uns Grund genug, um Beratung oder Hilfen zur Erziehung anzubieten“, sagt Hutsch. Eine mittelfristige Kindeswohlgefährdung durch psychische oder physische Schädigungen ließen die Alarmglocken der Kinderschützer in 87 Fällen schrillen, hier waren bereits Schutzpläne erforderlich, die vom Jugendamt kontrolliert werden. Bei 132 Kindern zeigte die Gefährdungsskala nach der Überprüfung „rot“ für die akute und unmittelbare Gefährdung eines Kindes. 70 Kinder mussten erst einmal sofort aus der Familie herausgenommen werden.

Jeder Meldung wird je nach Gefahrenlage innerhalb von bis zu 24 Stunden mit einem unangemeldeten Hausbesuch und persönlicher Einbeziehung des Kindes nachgegangen. Dabei werden Kinder und Eltern beteiligt, wenn es die Situation erlaubt. „Eltern dürfen immer bei der Überprüfung mitwirken und uns über die Schulter schauen, das hilft uns bei der Einschätzung“, erläutert Hutsch. Die transparente Vorgehensweise soll Konflikten vorbeugen. „Wir klären die Eltern über unser Vorgehen auf und setzen auf ihre Mitwirkung“, bekräftigt Hutsch.

Hintergrund:
Den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung hat das Grundgesetz über das achte Sozialgesetzbuch dem Jugendamt in die Wiege gelegt. Sie müssen dann als staatliche Garanten für das Kindeswohl auf der Hut sein, wenn Eltern ihrer Fürsorgepflicht nicht ausreichend nachkommen können oder wollen.

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