Kreis Paderborn (krpb). Der Paderborner Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung erneut die Benachteiligung des Paderborner Flughafens im Landesentwicklungsplan abgelehnt. „Die Mitglieder des Kreistages appellieren erneut an die Landesregierung, dem Flughafen Paderborn/Lippstadt (PAD) im Landesentwicklungsplan die ihm tatsächlich zukommende landesweite Bedeutung auch für den nationalen und europäischen Flugverkehr einzuräumen“, heißt es wörtlich im neuen Resolutionstext, der am gestrigen Abend mehrheitlich (6 Gegenstimmen, 15 Enthaltungen) beschlossen wurde. Landrat Manfred Müller hatte den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes LEP) einen Tag zuvor im Regionalrat bereits mit scharfen Worten attackiert. Dieser missachte den Verfassungsauftrag, gleichwertige Lebensverhältnisse in NRW zu schaffen. Der neue LEP benachteilige Ostwestfalen-Lippe. „Dieser Entwurf behindert unsere Entwicklung. Dieser Entwurf gibt uns Steine statt Brot“, so Müller wörtlich.
Bereits im Februar 2014 hatte der Paderborner Kreistag in Form einer Resolution kritisiert, dass der LEP lediglich die Flughäfen Düsseldorf, Köln-Bonn und Münster-Osnabrück als landesbedeutsam einstufe. Diese Kategorisierung würde bedeuten, dass bei allen Plänen, auch bei kleineren Sanierungs- und Ausbauabsichten, die Mitbewerber Köln-Bonn und Düsseldorf sowie Münster-Osnabrück um Erlaubnis gefragt werden müssten. Der Flughafen Paderborn/Lippstadt wolle sich nicht mit den beiden Airports an der Rheinschiene vergleichen. Aber eine Abstimmung der Paderborner Ausbaupläne mit dem gleichgroßen Flughafen Münster-Osnabrück könne keine Zustimmung hier vor Ort finden, so der damalige Resolutionstext.
Neu im jetzt vorliegenden LEP ist eine kleine redaktionelle Änderung: Sollten sich die regionalbedeutsamen Flughäfen in der Fassung zuvor mit den landesbedeutsamen Flughäfen abstimmen, soll das alles jetzt im Einklang geschehen. Der Landrat hatte diese Formulierung bereits als „reine Augenwischerei“ bezeichnet. Der Paderborner Kreistag spricht in seiner neuen Resolution davon, dass auch durch die geänderte Fassung nicht deutlich werde, was die Landesregierung bewege, diesen Weg zu gehen. Die Kategorisierung in „landesbedeutsam“ und in „regionalbedeutsam“ finde sich auch nicht bei anderen Verkehrsträgern (Binnenhäfen, Bahnhöfe). Auch die LEPs anderer Bundesländer verwendeten nicht diese Art der Einstufung.
Im NRW-Vergleich dürften nicht nur die Fluggastzahlen, sondern auch bestehende Wettbewerbsverzerrungen bzw. Konflikte mit dem EU-Beihilferecht, hohe Defizite und die aus alldem erwachsenden Zukunftsperspektiven berücksichtigt werden. Insbesondere sei eine vollständige Vergleichbarkeit mit dem Flughafen Münster-Osnabrück gegeben. Die Passagierzahlen würden sich entsprechen. Der Flughafen Paderborn(Lippstadt (PAD) habe zudem keine Verträge mit Billigfliegern und erwirtschafte operativ ein positives Ergebnis. Die landesweite Bedeutung von PAD ergebe sich weiterhin aus der überregionalen Nutzung des Charterverkehrs wie auch aus der Funktion als Ausweichflughafen wegen Unwetter, Streik, Sperrungen etc. Hier leiste der hiesige Flughafen einen vollwertigen Beitrag zur Funktionalität des landesweiten Luftverkehrssystems.
Landrat Manfred Müller berichtete, dass er im Regionalrat gegenüber Vertretung
n der Staatskanzlei NRW bereits deutlich gemacht habe, dass sich man sich nicht mit irgendwelchen Wortklaubereien abspeisen lasse. „Im Einklang hieße“, dass man weiter von Münster abhängig sei. Der Flughafen Münster-Osnabrück kaufe sich teilweise durch Billigflieger Passagiere. Paderborn nehme marktadäquate Preise und vermeide damit ökologisch nicht sinnvolle Verkehre. Er habe im Regionalrat die Aufhebung der unterschiedlichen Behandlung von Münster und Paderborn bzw. die Aufhebung der Abstimmungspflicht mit Münster gefordert. Der neue LEP müsse eine gewerbliche Entwicklung am PAD berücksichtigen, um die gegenseitige "Befruchtung" von Flughafen und Gewerbe zu fördern.
Mehrheitlich beschloss der Paderborner Kreistag, dass der Landrat die Zustimmung der anderen Gesellschafter des Flughafens Paderborn/Lippstadt sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur neuen Resolution einholen sowie diese der Staatskanzlei als oberste Landesplanungsbehörde übermitteln solle.
Der Zeitplan des Landes sieht vor, den neuen Entwurf des LEP nach der Sommerpause 2015 offenzulegen. Im Frühjahr 2016 soll er dann abschließend im Kabinett beraten werden.
Hintergrund zu den Mehrheitsverhältnissen beim Airport Paderborn/Lippstadt:
Gesellschafter sind die Kreise Paderborn (56,38 %), Soest (12,26 %), Höxter (3,92 %), Gütersloh (7,84 %), Lippe (7,84 %) und der Hochsauerlandkreis (3,92 %) sowie die Industrie- und Handelskammern Ostwestfalen zu Bielefeld (1,57 %) und Lippe zu Detmold (0,39 %) sowie die Stadt Bielefeld (5,88 %).
Wir freuen uns auf Ihre Beiträge, die nach Ihrer Freigabe durch Anklicken des Schalters „Kommentar senden“ sofort online und damit für alle ersichtlich eingestellt werden. Wir wünschen uns einen respektvollen Dialog. Bitte beachten Sie, dass Ihre Meinungsfreiheit da endet, wo die Rechte anderer verletzt werden. Bitte beachten Sie unsere Regeln mit dem Ziel, eine anregende Diskussion und einen fairen sowie höflichen Umgangston sicherzustellen.
Antwort auf: Direkt auf das Thema antworten
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden