Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Pressemeldung vom 24.04.2015

Listerien in Milchreis- und Stuhlproben der erkrankten Kinder nachgewiesen - Lebensmittelvergiftung: 152 Kinder und 11 Erwachsene Mitte März mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an Listeriose erkrankt

Kreis Paderborn (krpb). Auslöser der Brechdurchfallerkrankungen in vier Kindergärten und einer Grundschule waren nach jetzigem Kenntnisstand Bakterien der Gattung Listeria monocytogenes, die sowohl im verzehrten Milchreis als auch in sechs Stuhlproben der erkrankten Kinder durch feindiagnostische Untersuchungen nachgewiesen werden konnten. Da der „genetische Fingerabdruck“ des Bakteriums gefunden und identifiziert werden konnte, gehen das Kreisgesundheitsamt und das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen bereits jetzt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass es der Milchreis war, den die erkrankten Kinder und Erwachsenen verzehrt hatten. Eine abschließende Wertung des Robert-Koch-Instituts steht noch aus. Im Zuge des ordnungsbehördlichen Verfahrens des Kreises Paderborn gegen jenen Caterer, der den Milchreis gekocht und ausgeliefert hatte, erklärte dieser am gestrigen Donnerstag, 23. April, in schriftlicher Form, dass er in seiner Produktionsstätte keine Speisen herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen wird. Somit wird die Firma ab kommenden Montag ihre Kunden nicht mehr beliefern.

Am 19. und 20. März waren dem Paderborner Kreisgesundheitsamt zunächst 144 Kinder und zehn Erwachsene gemeldet worden, die zeitgleich unter hohem Fieber, Durchfall und Erbrechen litten. Einige Fälle waren noch nachgemeldet worden. Insgesamt erkrankten im März 152 Kinder und 11 Erwachsene. Die Erkrankungswelle setzte schlagartig ein und verebbte genauso schnell, so dass „wir bei dem Krankheitsmuster von einer Lebensmittelvergiftung ausgehen mussten“, erläutert der Leiter des Kreisgesundheitsamtes, Dr. Georg Alles. Weitere Fälle kamen nicht hinzu.

Bei der Suche nach der möglichen Ursache stellte sich heraus, dass die betroffenen Einrichtungen von demselben Caterer beliefert worden waren und alle Erkrankten Milchreis verzehrt hatten.

Die erste Vermutung, dass das Bakterium Bacillus cereus Auslöser der Erkrankungen war, bestätigte sich nicht. Nachdem bei den Lebensmittelrückstellproben Listerien nachgewiesen wurden, hatte sich das Paderborner Kreisgesundheitsamt mit den behandelnden Ärzten der Kinder in Verbindung gesetzt und angeordnet, die Stuhlproben zusätzlich auf diese Bakterien testen zu lassen. Dem Robert-Koch-Institut und dem Bundesinstitut für Risikobewertung gelang nun nach aufwendigen Untersuchungen der gentechnische Beweis, dass das Bakterium im Stuhl der Kinder absolut identisch ist mit dem Erreger in den Milchreisproben. Listerium ist nicht gleich Listerium. Es gibt verschiedene Typen, von denen nur einige bei Menschen Erkrankungen auslösen. Die jetzt nachgewiesene Art heißt monocytogenes, hat das Serovar 4b und vermag das bei der Erkrankungswelle beobachtete Muster auszulösen. Zusätzlich konnte über die Feintypisierung der genetische Code sowohl in den Milchreisproben als auch Stuhlproben der erkrankten Kinder in zwei wissenschaftlichen Instituten nach der so genannten Makrorestrikitionsanalyse (PFGE) nachgewiesen werden.

Listerien sind Bakterien, die in der Umwelt weit verbreitet sind. Insbesondere kommen sie in der Erde und somit auch auf Pflanzen und in Tieren vor. Sie können durch Lebensmittel übertragen werden. Eine Kontamination kann auf verschiedenen Stufen der Gewinnung und Bearbeitung von Lebensmitteln erfolgen. Insbesondere das Erhitzen und Abkühlen von Lebensmitteln sind kritische Prozesse, bei denen Temperaturbereich und Abkühlgeschwindigkeit von essentieller Bedeutung sind. Werden heiße Speisen beispielsweise zu langsam oder unvollständig abgekühlt, besteht die Gefahr, dass sich die Bakterien so stark vermehren, dass sie eine Erkrankung auslösen können.

Nach dem Verzehr solcher verunreinigten Lebensmittel kann es zu fieberhaften Magen-Darm-Erkrankungen kommen, die in der Regel ohne Behandlung ausheilen. Nach einer Infektion mit Listerien ist es aber möglich, dass die Betroffenen noch Tage oder Wochen später erneut oder erstmalig erkranken. Auftreten können grippeähnliche Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen und unter Umständen auch Erbrechen und Durchfall. Auch Hirnhautentzündungen, die mit Fieber und Kopfschmerzen einhergehen, können vereinzelt als Komplikation auftreten. Einzelfälle sind bis 10 Wochen nach Ansteckung beobachtet worden. Das Paderborner Kreisgesundheitsamt schätzt jedoch das Risiko von derartigen Folgeerkrankungen bei den betroffenen Kindern und Erwachsenen, die Mitte März erkrankten, als gering ein.

Sobald die abschließende Bewertung des Robert-Koch-Instituts und des Bundesinstituts für Risikobewertung dem Kreis Paderborn vorliegt, werden wir berichten.

Ihr Kommentar

Wir freuen uns auf Ihre Beiträge, die nach Ihrer Freigabe durch Anklicken des Schalters „Kommentar senden“ sofort online und damit für alle ersichtlich eingestellt werden. Wir wünschen uns einen respektvollen Dialog. Bitte beachten Sie, dass Ihre Meinungsfreiheit da endet, wo die Rechte anderer verletzt werden. Bitte beachten Sie unsere Regeln mit dem Ziel, eine anregende Diskussion und einen fairen sowie höflichen Umgangston sicherzustellen.

2  Kommentare

  • Kommentar als unangemessen melden
     
    Simoesd da Silva, Henrique
    25.04.2015 22:30 Uhr

    Wie heißt der Caterer Namentlich gennant ?.
    Ich habe für meinen Sohn in Borchen für die Nächste Woche Abbestellt, wenn der Caterer die Türen zugemacht hat und Leute entlassen wie es im Radio Hochstift genannt wird.

    Auf diesen Kommentar antworten
  • Kommentar als unangemessen melden
     
    Kreis-Paderborn Logo
    Kreis Paderborn
    27.04.2015 09:38 Uhr

    Der Caterer produziert bzw. liefert seit vergangenem Freitag, 24. April, keine Lebensmittel mehr an seine Kunden, also an Schulen und Kindergärten. Diese Einrichtungen sind informiert. Aus Datenschutzgründen dürfen wir den Namen nicht nennen. Die Namensnennung ist nur rechtlich möglich, wenn dadurch Gefahren abgewendet werden können bzw. müssen. - Die Träger der Einrichtungen werden sich darum kümmern, dass möglichst bald wieder ein Mittagessen angeboten werden kann.


    Auf diesen Kommentar antworten

Schreiben Sie einen Kommentar zu dieser Seite

Antwort auf:  Direkt auf das Thema antworten

8035 - 5
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“