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Pressemeldung vom 04.05.2015

Keine neuen Fälle von Masern im Kreis Paderborn

Kreis Paderborn (krpb). Dem Paderborner Kreisgesundheitsamt sind keine weiteren Fälle von Masern gemeldet worden. Am heutigen Montag, 4. Mai, ist die betroffene Rudolf-Steiner-Schule in Borchen (Schloß Hamborn) geschlossen. Am morgigen Dienstag, 5. Mai, dürfen nur jene Schülerinnen und Schüler am Unterricht teilnehmen, die entweder zwei Mal gegen Masern geimpft sind (ärztliche Bescheinigung oder Eintrag im Impfbuch) oder die Erkrankung bereits durchlaufen haben (Vorlage eines Antikörpertests). Das Paderborner Kreisgesundheitsamt wird am morgigen Dienstag mit einem Team vor Ort sein.

Dem Paderborner Kreisgesundheitsamt waren am vergangenen Mittwochabend (29. April) zwei Masernfälle serologisch bestätigt worden: Eine 17-jährige und ein 19-jähriger hatten sich bei ihrer Schwester angesteckt, die aus Berlin zu Besuch war. Das Geschwisterpaar besucht die Rudolf-Steiner-Schule in Borchen.

Nach Anordnung des Gesundheitsamtes vom 29. April durften Kinder und Jugendliche, die nachweislich nicht gegen Masern geschützt sind und zudem Kontakt zu den Erkrankten hatten, 14 Tage nicht zur Schule gehen. Angeordnet worden war zudem, dass Schüler und Lehrer, die nicht nachweislich gegen Masern geschützt sind, mindestens bis zum 6. Mai die Schule nicht betreten dürfen.

Die 14-Tage-Frist nach dem Infektionsschutzgesetz beginnt mit dem Tag der möglichen Ansteckung. Die 17-jährige war bereits seit dem 20. April nicht in der Schule. Ihr 19-jähriger Bruder, der einer Abiturklasse angehört, besuchte die Einrichtung noch am 20. und 21. April. An diesen beiden Tagen konnte er noch Mitschüler anstecken. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist. „Sollten uns also bis Dienstagabend, 5. Mai, keine neuen Fälle gemeldet werden, können alle Schüler, ob geimpft, oder nicht geimpft, ab Mittwoch, 6. Mai, wieder zur Schule, so Alles. Die Inkubationszeit bei Masern, das ist der Zeitraum von der Ansteckung bis zum Ausbruch, beträgt gewöhnlich 8 bis 10 Tage.

Die Lehrer werden sich zu Schulbeginn am morgigen Dienstag, 6. Mai, in den Klassen die ärztlichen Bescheinigungen vorlegen lassen. Akzeptiert wird auch die Vorlage eines Impfbuches mit den geforderten zwei Einträgen, die eine Masernimpfung belegen. Denn der Impfschutz ist nur bei zwei Impfungen vollständig. Sofern es Probleme beim Lesen oder Interpretieren der Impfbücher geben sollte, stehen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes vor Ort zur Verfügung. „Alle Schülerinnen und Schüler, die am morgigen Dienstag keinen solchen Nachweis erbringen können, werden vom Unterricht ausgeschlossen und müssen nach Hause“, sagt der Leiter des Kreisgesundheitsamtes, Dr. Georg Alles. Dieses Schulverbot gilt dann noch einmal für einen Tag (für Dienstag, 5. April). Sollten allerdings noch Masernfälle im Laufe des heutigen oder morgigen Tages dazu kommen, muss erneut der Zeitpunkt der möglichen Ansteckung ermittelt und das Schulverbot für alle nicht Geimpften bzw. nicht Geschützten verlängert werden.

„Ausschluss vom Unterricht bedeutet jedoch nicht, dass die Schülerinnen und Schüler unter Quarantäne stehen“, erläutert der leitende Amtsarzt. Sie dürfen also nicht die Schule betreten, unterliegen aber sonst keinerlei Auflagen. So will es der Gesetzgeber. Also „bleibt mir nur, alle Betroffenen, die potenziell andere anstecken können, zu bitten, in dieser Zeit ihre sozialen Kontakte so gering wie möglich zu halten“, so Alles.

Masern werden durch Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen) sowie durch Kontakt mit infektiösen Sekreten aus Nase oder Rachen von Mensch zu Mensch übertragen. Die Viren gelangen dann über die Atemwege in den menschlichen Organismus.

„Jeder Masernfall ist einer zu viel“, bekräftigt noch einmal der leitende Amtsarzt. Wer sich und seine Kinder impfen ließe, schütze nicht nur sich, sondern auch die anderen. Impflücken gebe es vor allem bei den jüngeren Erwachsenen, die mittlerweile mehr als die Hälfte der Erkrankten ausmachten. „Lassen Sie sich impfen. Werden Sie nicht zur tödlichen Gefahr für andere“, so der Appell des Amtsarztes.

Weitere Infos zu Masern im Internet: www.kreis-paderborn.de.

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