Kreis Paderborn (krpb). An der Rettungswache in der Südstraße in Delbrück ist ab sofort montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr ein Notarzt mit entsprechendem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) stationiert.
Der Paderborner Kreistag hatte im September des letzten Jahres den neuen Rettungsdienstbedarfsplan für den Kreis Paderborn beschlossen. Darin neu und fest verankert ist neben dem 2. Rettungswagen (RTW) am Standort Delbrück auch ein Notarzt mit einem Notarzteinsatzfahrzeug.
Der neue Standort ersetzt das bisherige, so genannte fallweise unterstützende Notarztsystem in Westenholz, das in der Vergangenheit von dem Ärzteteam Johannes-Joachim Fahl und Oliver Schulte betreut wurde.
„Beide übernehmen und organisieren jetzt die notärztliche Versorgung von Delbrück aus“, erklärt Landrat Manfred Müller, der sich im letzten Jahr für die Einrichtung eines Notarztstandortes in Delbrück stark gemacht hatte. Unterstützt werden sie dabei durch weitere Notärzte aus dem regionalen Umfeld sowie der Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin Hövelhof e.V.
Mit der jetzigen Inbetriebnahme des neuen Standortes schließt der Kreis Paderborn planmäßig die Umsetzung des neuen Rettungsdienstbedarfsplanes ab.
Hintergrund: Nach dem Rettungsgesetz NRW sind die Kreise als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Dazu werden Bedarfspläne aufgestellt, in denen beispielsweise die Notarztstandorte, Zahl und Standorte der Rettungswachen sowie Qualitätskriterien wie Hilfsfristen, Ausstattung der Fahrzeuge mit medizinischen Geräten und Medikamenten usw. festgelegt werden. Diese Rettungsdienstbedarfspläne werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben.
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Schön, dass der Notarzt in Delbrück jetzt auf einem soliden Standbein steht.
Auf diesen Kommentar antwortenIch finde besonders gut, dass jetzt nicht mehr der "Notarzt"(in Anführungsstrichen wegen gleichzeitigem Praxisbetrieb während Dienstzeit) erst von seinen Patienten weg muss um rauszufahren.
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