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Pressemeldung vom 09.02.2015

Wohnraumförderung 2015:

In allen Kommunen des Kreises Paderborn Gewährung zinsgünstige Darlehen für neue Eigenheime möglich
- Rund 8,1 Millionen € Fördergelder des Landes Nordrhein-Westfalen flossen im vergangen Jahr in den sozialen Wohnungsbau im Kreis Paderborn

Kreis Paderborn (krpb). Beim Bau von Häusern oder auch Investitionen in bestehende Immobilien gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten. Die neuen Förderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen sind am 22. Januar in Kraft getreten.
Förderschwerpunkte nach dem aktuellen Wohnraumförderungsprogramm sind im Jahr 2015 der Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen, der Neubau und Erwerb von selbst genutztem Wohnraum, die barrierefreie Umgestaltung und die energetische Modernisierung von Wohnraum durch die Gewährung von zinsgünstigen Baudarlehen.

Laut den Vorgaben des Landes wird - anders als in den vergangenen Jahren - der Neubau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum wieder in allen Kommunen des Kreises Paderborn gleichermaßen unterstützt.
Förderberechtigt sind Haushalte mit Kindern oder schwerbehinderten Angehörigen, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. So darf z.B. ein 4 Personen-Haushalt ein jährliches Bruttojahresarbeitseinkommen von 50.900 € haben. Bei der Neubauförderung erhalten die förderberechtigten Personen eine Grundpauschale von 63.000 €, einen Kinderbonus von 10.000 € und ein Starterdarlehen in Höhe von 10.000 €.
Zudem wird im Stadtgebiet Paderborn ein Stadtbonus in Höhe von 15.000 € gewährt.

Der Erwerb von vorhandenem Wohneigentum wird mit 70% der Neubauförderung unterstützt, wenn das Objekt den Standard der „Wärmeschutzverordnung 1995“ erfüllt. Werden die vorgeschriebenen energetischen Standards bei einer Gebrauchtimmobilie nicht eingehalten, kann in Kombination mit Maßnahmen zum Zweck der energetischen Verbesserung ein Förderdarlehen in Höhe von 80% der Neubauförderung gewährt werden.

Die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt zeigen, dass neben Eigentum auch Mitwohnungen stark nachgefragt sind. Neben kleinen Wohnungen sind das gerade im Stadtgebiet Paderborn auch Wohnungen mit 4 und mehr Zimmern.
Zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 1.500 € je Quadratmeter Wohnfläche können bei der Errichtung von Mietwohnungen im Kreis Paderborn helfen.
Daneben ist die Inanspruchnahme von Zusatzdarlehen u.a. für die Schaffung kleiner Wohnungen, den Einbau eines Aufzuges oder den Bau eines Passivhauses möglich. Auf Antrag können für diese Zusatzdarlehen Tilgungsnachlässe bis zu 50% gewährt werden. Als Gegenleistung muss der Förderempfänger Mietpreis- und Belegungsbindungen eingehen.

Ferner unterstützt das Land investive Maßnahmen im Wohnungsbestand, insbesondere zur Reduzierung von Barrieren, zur Erneuerung von selbst genutztem denkmalgeschützten, denkmalwerten und/oder städtebaulich und baukulturell erhaltenswerten Wohngebäuden sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz mit zinsgünstigen Darlehen. Bei dem Förderbaustein „Verbesserung der Energieeffizienz“ kann ein Tilgungsnachlass von 20 % in Anspruch genommen werden.

Im vergangenen Jahr flossen rund 8,1 Millionen € Fördergelder des Landes Nordrhein-Westfalen in den sozialen Wohnungsbau im Kreis Paderborn. Sie wurden zur Errichtung von 63 Mietwohnungen und 21 Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen sowie in vier Fällen für bauliche Maßnahmen im bestehenden Wohnungsbestand verwandt.

Fragen rund um die Wohnraumförderung beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Amt für Bauen und Wohnen der Kreisverwaltung Paderborn. Sie bieten hierzu telefonische Beratungen unter 05251 308 6322 und -6323 oder persönliche Gespräche in den Räumlichkeiten in der Aldegreverstraße in Paderborn an.

 

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