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10. Februar 2016

Acht Millionen Euro für soziale Wohnraumförderung

- Anträge auf Fördergelder können ab sofort beim Kreis Paderborn gestellt werden –

Symbolbild 
© diego1012 / Fotolia

Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum steigt bundesweit. Auch im Kreis Paderborn wird dringend Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber mit Bleiberecht gesucht. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach geeigneten, altersgerechten, barrierefreien Wohnungen. Diese beiden großen Trends berücksichtigt das aktuelle Wohnraumförderprogramm des Landes NRW. Insgesamt acht Millionen Euro an Fördergeldern stehen allein für den Kreis Paderborn bereit. Wer bauen oder investieren will, kann die Gelder ab sofort beim Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn beantragen.

Gefördert werden der Bau von Häusern, der Kauf von Eigentumswohnungen sowie gebrauchten Immobilien (z. B. Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen…). Fördergelder beantragen können zudem Investoren, die in den sozialen Wohnungsbau investieren oder neuen Wohnraum für Flüchtlinge errichten oder vorhandenen Immobilien zu Wohnraum für Flüchtlinge umbauen wollen. Gefördert werden zudem die nachträgliche Herstellung der Barrierefreiheit in vorhandenen Wohnungen sowie die Erneuerung von selbst genutzten, denkmalgeschützten Wohngebäuden. Finanziell unterstützt werden zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn, Aldegrever-straße 10 – 14, berät gerne persönlich oder telefonisch unter 05251 308 6322.

Hingehen und sich informieren zahlt sich aus: Der Kreis Paderborn hat im vergangenen Jahr fast 10 Millionen Euro Fördergelder des Landes Nordrhein-Westfalen für Projekte der sozialen Wohnraumförderung bewilligt. 79 Mietwohnungen und 12 Eigenheime bzw. Eigentumswohnungen konnten gebaut sowie in sieben Fällen der Umbau von Wohnungen unterstützt werden. 

Wer bauen will, kann auch in diesem Jahr Wohnungsbauförderungsmittel beantragen. Was gefördert werden kann, erfahren Sie in diesem PDF.

Das Land legt jährlich ein Wohnraumförderungsprogramm auf, aus dem Darlehen mit einem Gesamtvolumen von derzeit 800 Millionen Euro vergeben werden. Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Mit zwei Ausnahmen: Fördermittel für den barrierefreien Umbau von bestehenden Wohnungen können alle Wohnungseigentümer in Anspruch nehmen. Dasselbe gilt auch für die denkmalgerechte und energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum in Wohnsiedlungen mit besonderem baulichen Wert.

Quelle: http://www.mbwsv.nrw.de/wohnen/wohnraumfoerderung/

 
 
 

Ansprechpersonin

 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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