16. November 2016
Naturschutzgebietsverordnungen Lippeniederung II – VI liegen öffentlich aus, im Kreishaus Paderborn vom 17. November bis zum 19. Dezember
Die Naturschutzgebietsverordnungen „Lippeniederung II/Anreppen“, „Lippeniederung III/Kirchboke“, „Lippeniederung IV/Barbruch“, „Lippeniederung V/Heitwinkel“ und „Lippeniederung VI/Mantinghausen“ laufen nach 20 Jahren im Januar bzw. Februar 2017 aus. Die Bezirksregierung Detmold hat daher für alle fünf Naturschutzgebiete neue Unterschutzstellungsverfahren eingeleitet. Bis zum Inkrafttreten der neuen Naturschutzgebietsverordnung gilt jeweils eine Veränderungssperre; das bedeutet, dass alle Änderungen in den Gebieten verboten sind. Die Pläne liegen ab dem 17 November auch im Paderborner Kreishaus aus.
Fünf Naturschutzgebiete innerhalb der Gemarkungen Anreppen, Boke (beide Delbrück) sowie, Thüle, Schwelle, Mantinghausen und Verlar (alle zur Stadt Salzkotten gehörend), die nördlich und südlich der Lippe liegen, werden neu festgesetzt. Die Naturschutzgebiete grenzen zum Teil an den Fluss, teilweise ist auch die Lippe selbst mit in die Naturschutzgebiete einbezogen. Die Lippe stellt eine ökologische Ost-West-Verbindung dar und ist eine natürliche Grundlage zur Schaffung eines landesweiten Biotopverbundsystems. Zugleich dienen die Gebiete dem Hochwasserschutz, also Rückhalt und der Versickerung von Hochwässern in den Auen entlang der Lippe. In den 1990er Jahre wurden überwiegend Grünlandflächen als Naturschutzgebiete sichergestellt. Feuchtwiesen, wie etwa die stark gefährdete Sumpfdotterblumenwiese, dienen einigen gefährdeten Vogelarten, beispielsweise dem Großen Brachvogel, als Ersatzlebensraum, da ihre ursprünglichen Lebensräume wie die Hochmoore durch den Torfabbau heute nahezu vollständig zerstört sind. In der Lippeniederung ist der Weißstorch wieder heimisch; Hier kann man ihn zur Zugzeit oder aber im Sommer bei der Futtersuche auf den frisch gemähten Wiesen beobachten. Das Gebiet „Lippeniederung VI/Mantinghausen“ ist als Bestandteil des Vogelschutzgebietes „Hellwegbörde“ von europaweiter Bedeutung für den Erhalt der großräumigen, offen strukturierten Bördelandschaft, um Brut- und Nahrungsmöglichkeiten für seltene Vogelarten, wie Rohr- und Wiesenweihe, zu sichern und zu entwickeln.
Die jetzt ausgelegten Verordnungsentwürfe, die Übersichtskarten und die Naturschutzgebietskarten sind auf der Homepage der Bezirksregierung einzusehen.
Ferner liegen die Unterlagen in der Zeit vom 17. November bis zum 19. Dezember 2016 bei der Bezirksregierung Detmold und beim Kreis Paderborn zur Einsicht aus: Beim Landrat des Kreises Paderborn, Aldegreverstr. 10 - 14, 33102 Paderborn, Gebäude A, 3.OG, Zimmer A.03.09, montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Darüber hinaus können die Unterlagen im gleichen Zeitraum bei den Städten Delbrück und Salzkotten eingesehen werden: Beim Bürgermeister der Stadt Delbrück, Marktstr. 6, 33129 Delbrück, während der Öffnungszeiten. Beim Bürgermeister der Stadt Salzkotten, Markststr. 8, 33154 Salzkotten, während der Öffnungszeiten.
Die Eigentümer und sonstigen Berechtigten können Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist direkt bei der Bezirksregierung Detmold oder beim Kreis Paderborn geltend machen.
Ansprechperson beim Kreis Paderborn sind Vera Vogt-Krehs, 05251 308 - 6651 oder Anette Radoy, 05251 308 - 6611.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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