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12. April 2016

Kreisjugendamt erklärt Risiken der E-Shisha und E-Zigarette

Seit Anfang April ist es für Jugendliche unter 18 Jahren verboten in der Öffentlichkeit E-Shishas und E-Zigaretten zu Rauchen

Jugendschutzgesetz © mopsgrafik / Fotolia 
Jugendschutzgesetz © mopsgrafik / Fotolia

Sie schmecken nach Apfel, Himbeere oder Schokolade und sehen aus wie bunte Kugelschreiben – die elektronischen Wasserpfeifen, auch E-Shishas genannt. Eine Änderung im Jugendschutzgesetzt sieht vor, dass Jugendliche unter 18 Jahren ab April diese E-Shishas nicht in der Öffentlichkeit rauchen dürfen. Das Gesetz gilt auch für die elektronischen Zigaretten, kurz E-Zigaretten. Carlos Tomé vom Kreisjugendamt erklärt die Gefahren, die von den E-Shishas und Zigaretten ausgehen.

Das neue Jugendschutzgesetzt will Kinder und Jugendliche nun besser schützen. „Bisher weiß man nicht, wie sich der langfristige Konsum der E-Shishas und E-Zigaretten auswirkt. Damit Jugendliche in ihrer Entwicklung nicht gestört werden, wurde das Gesetz verabschiedet“, sagt Tomé. Damit gibt es nun eine klare Regelung. Zuvor waren lediglich nikotinhaltige E-Shishas und E-Zigaretten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten.

Durch einen Zug an der "Shisha-to-go" verdampft die enthaltene Flüssigkeit, und die Spitze des runden Stabes leuchtet, wie beim Glimmen einer echten Zigarette, rot auf. „Wasserpfeifen sind genauso gesundheitsschädlich wie Zigaretten. Das Wasser der Pfeife kühlt den Qualm nur und reinigt ihn nicht, wie häufig angenommen wird“, erklärt Carlos Tomé der im Kreisjugendamt im Fachgebiet Jugendschutz arbeitet.

Experten wissen heute, dass auch von E-Shishas ohne Nikotin schädlich sind. In den elektronischen Wasserpfeifen ist häufig das Verneblungsmittel Propylenglykol enthalten. Wird der Dampf inhaliert, nimmt man große Mengen davon über die Atemwege in die Lunge auf. Das kann laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu Reizungen der oberen Atemwege führen und die Lungenfunktion beeinträchtigen.

Die Duft- und Aromastoffe, die den Geschmack von Früchten oder Süßigkeiten erzeugen, könnten laut Deutschem Krebsforschungszentrum (DKFZ) Allergien auslösen. Auch krebserregende Substanzen wie Nitrosamine, Formaldehyd, Acetaldehyd und Acrolein sowie Nickel und Chrom sind in den E-Shishas ebenso wie in den E-Zigaretten enthalten.

Carlos Tomé arbeitet im Kreisjugendamt im Bereich Jugendschutz. (Foto: Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kreis Paderborn, Anna-Sophie Schindler)
Carlos Tomé arbeitet im Kreisjugendamt im Bereich Jugendschutz. (Foto: Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kreis Paderborn, Anna-Sophie Schindler)

Suchtexperten befürchten außerdem, dass die E-Shisha den Weg zur tabakhaltigen Zigarette ebnen. „Jugendliche ahmen beim Dampfen den Vorgang des Rauchens nach und könnten dann schnell auf Zigaretten umsteigen“, erklärt Tomé. Aktuell sind die Zahlen der jungen Raucher auf niedrigem Niveau. 2001 haben noch rund 28 Prozent der 12- bis 17-Jährigen geraucht, 2011 weniger als 12 Prozent. „Mit dem neuen Gesetz sollen diese Zahlen weiterhin niedrig bleiben“, sagt Tomé.

Tomé hat bereits Schulen und Jugendzentren über das neue Gesetzt informiert. Seine Seminare zum Thema Jugendschutz und Prävention erweitert er um diesen Baustein.

Eltern und Familien, die Fragen zum Thema E-Zigaretten und E-Shishas haben, erreichen Carlos Tomé unter 05251 308-5122.



 
 
 

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