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29. Juli 2016

Landrat Manfred Müller: „Zweiklassengesellschaft“ bei Flughäfen geht zu Lasten von Ostwestfalen-Lippe

Auch in der aktualisierten Fassung des Entwurfs des Landesentwicklungsplans (LEP) vom 5. Juli 2016 bleibt die Zweiklassengesellschaft bei Flughäfen bestehen. Der Airport Paderborn-Lippstadt (PAD) ist nach wie vor nur als „regional bedeutsam“ eingestuft. Und nach wie vor steht dort der Satz: „Die Sicherung und Entwicklung der regionalbedeutsamen Flughäfen und sonstigen Flughäfen erfolgt im Einklang mit der Luftverkehrskonzeption des Landes und der Entwicklung der landesbedeutsamen Flughäfen“.

Landrat Manfred Müller (Foto: Kreis Paderborn) 
Landrat Manfred Müller (Foto: Kreis Paderborn)

Das sei eine Unterordnung: Nach wie vor bedürfe es einer Zustimmung durch die Landesregierung, weil Planungen im Einklang mit der Luftverkehrskonzeption des Landes erfolgen müssen, betont Landrat Manfred Müller. Und auch die als landesbedeutsam eingestuften Flughäfen wie z. B. Münster-Osnabrück könnten nach wie vor mitreden, wenn es um Ausbaupläne der so genannten regional bedeutsamen Flughäfen und damit auch des PAD gehe. „Da ist per Federstrich eine Zweiklassengesellschaft von Flughäfen geschaffen worden“, bekräftigt Landrat Manfred Müller. Da die Verkehrsinfrastruktur ganz maßgeblich die Entwicklung einer Region beeinflusse, „ist die Rückstufung unseres Airports auch eine Rückstufung von Ostwestfalen-Lippe“, betont Müller.

Der Paderborner Landrat bekräftigt erneut, dass hier wesentlich Gleiches ungleich behandelt werde. So habe der als landesbedeutsam eingestufte Flughafen Münster-Osnabrück in etwa die gleiche Passagierzahl und werde um ein vielfach Höheres subventioniert. Die Einstufung von Flughäfen habe für deren Planungen immense Bedeutung. Auch wenn kurzfristig kein Bedarf für Kapazitätsaufstockungen für den PAD bestehe, so könnten schon Diskussionen bei technischen Aufrüstungen und technischen Erweiterungen aufgrund seiner Einstufung in die „2. Klasse“ sich als schwierig erweisen.

Noch „handgreiflicher“ werde es, weil „wir dringend im Flughafenumfeld weitere Gewerbegebiete, insbesondere auch interkommunale Gewerbegebiete brauchen“, erläutert Müller. Das dürfte für „landesbedeutsame“ Flughäfen kein Problem darstellen. Denn im LEP steht der Satz: „Die landesbedeutsamen Flughäfen des Landes sind einschließlich der Flächen für die Flughafeninfrastruktur sowie für flughafenaffines Gewerbe bedarfsgerecht zu entwickeln“. Kein Wort an dieser Stelle zu den regional bedeutsamen Flughäfen: „Angesichts der extrem restriktiven Ausrichtung des LEP befürchte ich deshalb in der „2. Klasse“ Einschränkungen, die unserer Entwicklung im Wege stehen“, erklärt Müller.

Die Landesregierung hat den Entwurf des LEP beschlossen und dem Landtag zur Zustimmung zugeleitet. „Wir wollen aber nicht „Holzklasse“ sondern international bedeutsam sein. Denn unser Airport ist unser Tor zur Welt – in beiden Richtungen. OWL und das südliche Westfalen sind global aufgestellt. Dann muss es auch unser Flughafen sein“, bekräftigt der Landrat abschließend.

 
 
 

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