Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

17. August 2016

Schwarzstorchenpaar weitergezogen: Drei Windräder im Windpark Hassel dürfen sich wieder uneingeschränkt drehen

Kreis Paderborn hebt Ordnungsverfügung mit sofortiger Wirkung auf

Erfolgreich geschützt: Das Schwarzstorchenpaar hat Nachwuchs bekommen, Foto Dr. Günter Bockwinkel 
Erfolgreich geschützt: Das Schwarzstorchenpaar hat Nachwuchs bekommen, Foto Dr. Günter Bockwinkel

Die drei Windräder im Lichtenauer Windpark Hassel, die der Kreis Paderborn zum Schutz eines brütenden Schwarzstorchenpaares tagsüber in genau definierten Zeiträumen (zuletzt im Monat August von 4 bis 22:30 Uhr) stillgelegt hatte, können sich wieder uneingeschränkt drehen. Das seitens des Kreises beauftragte Gutachterbüro hatte zuletzt am 8. August Flugbewegungen beobachtet. Die Paderborner Kreisverwaltung hat deshalb ihre Ordnungsverfügung vom 6. Juni Anfang dieser Woche mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

„Ich gehe daher davon aus, dass die Schwarzstörche das Nest verlassen haben und nunmehr keine Beeinträchtigungen für die Tiere in diesem Jahr durch den Betrieb der Windkraftanlagen zu erwarten ist“, heißt es wörtlich im Schreiben des Paderborner Umweltamtes.

Hintergrund: Im April erhielt der Kreis Paderborn die Information, dass in Dahl ein brütendes Schwarzstorchenpaar gesichtet worden sei. Schwarzstörche zählen zu den besonders streng geschützten Tierarten. Daraufhin wurde ein Gutachterbüro beauftragt, die Flugrouten zu ermitteln. Die Auswertung ergab, dass diese tagsüber zur Nahrungssuche in den Süden des Kreises fliegen. Die drei Windräder lagen auf dieser Flugroute. Es drohte Kollisionsgefahr. Deshalb ordnete der Kreis Paderborn die stundenweise und vorübergehende Stilllegung der Windräder an. Ursprünglich terminiert war die Ordnungsverfügung bis Ende September. Der Kreis Paderborn hatte jedoch wiederholt betont, dass nach Wegzug des Schwarzstorchenpaares Richtung Winterquartier diese sofort aufgehoben werden würde.

Gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Verfügung hatte die Betreibergesellschaft geklagt. Das Verwaltungsgericht Minden bestätigte am 8. August im entsprechenden Eilverfahren die Ordnungsverfügung des Kreises. Danach habe die Paderborner Kreisverwaltung schlüssig, konkret und substantiiert darlegt, aufgrund welcher Erwägungen sie die sofortige Vollziehung und damit stundenweise Stilllegung der Windräder angeordnet habe. Das Gericht ließ den Kreis zudem wissen, dass im Rahmen der gebotenen summarischen Prüfung bereits viel dafür spreche, dass sich die Verfügung im Hauptverfahren als rechtmäßig erweisen werde. Die Entscheidung im Hauptverfahren steht noch aus.

 
 
 

Ansprechpersonin

 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“